Neustadt Trotz Urteils kein Frieden

5 K 129/13.NW - das ist das Aktenzeichen eines Rechtsstreits vom vergangenen Oktober, in dem sich ein Lachen-Speyerdorfer Bürger gegen die Stadt durchgesetzt hat. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass in der Denkmalzone Theodor-Heuss-Straße nicht nur Holz-Sprossenfenster zulässig sind, sondern auch Kunststofffenster eingebaut werden dürfen (wir berichteten am 25. Oktober). Der Grund: In einer Denkmalzone gehe es ums große Ganze, nicht um eher untergeordnete Details - insbesondere dann nicht, wenn es ohnehin kaum

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