Neustadt Unfall auf Spielplatz: Wie sind die Rettungseinsätze geregelt?

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Es war nur eine kleine Meldung in dieser Woche: Auf dem Abenteuerspielplatz passierte ein Unfall. Die Feuerwehr musste dem Rettungsdienst helfen, weil das Tor schon abgeschlossen war. Einige Leser fragten sich dann: Ist das nicht Hausfriedensbruch?

Für die Stadt gehört es zum Alltag, dass der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) unterwegs ist, um die Einhaltung der Regeln auf Anlagen wie dem Abenteuerspielplatz zu kontrollieren. Geregelt ist alles in der Satzung über die Nutzung öffentlicher Grünanlagen und Spielplätze. Verstöße wie Alkoholkonsum oder das Ablagern von Müll können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. „In den letzten Wochen gab es jedoch keine größeren Vorkommnisse oder Beschwerden, die uns gemeldet wurden“, betont die Pressestelle.

Der Skater, der diese Woche auf dem Abenteuerspielplatz aktiv war, hatte zwar wohl weder Alkohol noch Müll im Sinn, sondern wollte sich einfach nur bewegen. Aber eben zu einer Zeit, als das Tor zum Spielplatzgelände abgeschlossen war. Und genau das macht den Fall nun ziemlich verzwickt. Von der Stadt heißt es dazu: „Sollte der Abenteuerspielplatz geschlossen sein, stellt das Übersteigen des Tores oder ein anderweitiges unbefugtes Betreten eine Straftat dar (Hausfriedensbruch), die grundsätzlich zur Anzeige gebracht und von der Polizei verfolgt wird.“ Der KVD sei auch in den Zeiten, wenn der Spielplatz abgeschlossen ist, regelmäßig vor Ort, um zu schauen, ob alles ruhig und niemand auf dem Gelände ist. Das sei nicht immer der Fall. „Allerdings ist es aufgrund der Lage des Spielplatzes und der vielen Fluchtmöglichkeiten bisher schwierig gewesen, Eindringlinge direkt zu fassen“, so die Stadt.

Das war beim Skater diese Woche anders: Er war nach seinem Unfall ja auf Hilfe angewiesen. Und nun? Muss er – jenseits des Themas Hausfriedensbruchs, um das sich die Stadt kümmert – deshalb den Einsatz selbst zahlen? Das kann sein. Die Feuerwehr prüft den Vorgang noch. Entscheidend ist dabei, so erklärt Sprecher Bernd Kaiser, ob jemand „fahrlässig“ gehandelt hat. Bei Rettungsdiensten gibt es ähnliche Überprüfungen der Umstände, da die Kosten von Krankenkassen übernommen werden. Generell gilt dort: Gibt es eine medizinische Notwendigkeit, zahlt die Krankenversicherung.

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