Neustadt Unterwegs im Wald: Was tun mit Hundekot und Hundekotbeuteln?

Hundekotbeutel im Wald: „Unerlaubte Abfallentsorgung“.
Hundekotbeutel im Wald: »Unerlaubte Abfallentsorgung«.

Wer mit seinem Hund einen Waldspaziergang unternimmt, kennt die Situation. Kaum hat man den Wald erreicht, schon verspürt der Hund ein dringendes Bedürfnis, das er zwingend loswerden will. Was tun mit dem Häufchen, das sich dampfend auftürmt? Mit einem Tütchen aufnehmen? Und was macht man mit dem Beutelchen?

Laut Revierförster Jens Bramenkamp gibt es keine feste Regelung zum Umgang mit Hundekot im Wald – solange er noch nicht verpackt ist. „Wenn der Hund abseits der Waldwege sein Geschäft verrichtet, ist das kein Problem und muss nicht vom Halter entfernt werden“, sagt er. „Wenn jedoch der Hund seine Hinterlassenschaft mitten auf den Waldweg platziert, ist es im Sinne der anderen Waldbesucher, diese wegzuräumen.“

Dafür eignen sich die einschlägigen Hundekotbeutel. Diese müssen jedoch zwingend vom Halter mitgenommen werden, bis eine ordentliche Entsorgung des Beutels möglich ist. „Jene randvoll gefüllten Plastiktüten in den Wald zu werfen oder am Rand liegen zu lassen, ist unerlaubte Abfallentsorgung. Die aus Plastik hergestellten Einmaltüten verrotten nicht und verschmutzen somit langfristig den Wald“, sagt Bramenkamp.

Mülleimer keine Option

Häufiger sei schon die Forderung nach Mülleimern im Wald an ihn herangetragen worden. „Das ist nicht möglich. Dann würden auch einige den Hausmüll im Wald entsorgen, der dort überhaupt nichts zu suchen hat. Zudem müssten wir die Mülleimer regelmäßig leeren. Eine zusätzliche Belastung.“

Doch wenn sich der Hund abseits des Weges vollkommen legal – und mit entsprechender Privatsphäre – erleichtert, verstößt dies nicht gegen die Anleinpflicht? „Ja und nein“, sagt Bramenkamp. „Solange der Hund sich im Einwirkungsbereich des Halters bewegt und entsprechenden Kommandos Folge leistet, so darf er sich ohne Leine im Wald bewegen. Kann er das nicht oder sein Jagdtrieb ist besonders – auch zeitweise – ausgeprägt, muss er angeleint werden“, so der Revierförster. Käme es zu Wilderei, dann sei dies ein Verstoß, der geahndet wird, mahnt er an.

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