Neustadt/Frankenthal Vier Jahre und acht Monate Haft für tödliche Schläge

Die Schwurgerichtskammer sei von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt, so die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt bei der Urt
Die Schwurgerichtskammer sei von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt, so die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt bei der Urteilsbegründung.

Vier Jahre und acht Monate Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge, begangen an einem 57-jährigen Mann, und wegen späterer weiterer weniger gravierender Delikte: So lautete am Mittwochvormittag das Urteil des Landgerichts Frankenthal gegen einen 30-jährigen Neustadter. Eine Strafe dieser Höhe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Schwurgerichtskammer sei von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt, so die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt bei der Urteilsbegründung. Zwar habe keiner der Zeugen den Angeklagten mit Sicherheit als Täter identifiziert. Aber nach Gesamtwürdigung aller Hinweise gebe es keine vernünftigen Zweifel, dass der Angeklagte die Tat begangen habe. Der Angeklagte hatte noch am vorletzten Verhandlungstag die Körperverletzung vehement bestritten.

Tat passierte im September 2023

Am 14. September 2023 seien in Neustadt im Bereich Hartmann- und Hohenzollernstraße Täter und Opfer zufällig zusammengetroffen, so Richterin Hütt. Nach einem Wortgefecht habe der Täter das Opfer in den unteren Rückenbereich getreten und ihm mindestens zweimal mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Der 57-jährige verstarb zwei Tage später infolge einer Gehirnblutung in Verbindung mit einer unerkannt gebliebenen Leukämie. Der Täter habe keinen Tötungsvorsatz gehabt, aber dass Schläge gegen den Kopf, wenn auch nur wegen Vorerkrankungen des Opfers, zum Tode führen können - dieses Risiko trage jeder Täter, so die Kammervorsitzende.

Das Gericht stützte seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten vor allem auf drei Aspekte: eine exakte Täterbeschreibung, der der Angeklagte in vollem Umfang entspreche, die Aufnahme einer Überwachungskamera in der Nähe des Tatorts zur ungefähren Tatzeit und die Tatsache, dass der Täter vor der Tat aus einem ganz bestimmten Haus in der Hohenzollernstraße gekommen sein müsse und der Angeklagte in diesem Haus, dessen Eigentümer seine Eltern seien, früher auch gewohnt habe. „Wir sehen die Tragik des Falles“, erklärte Richterin Hütt. Täter und Opfer hätten „unendliches Pech“ gehabt, dass eine Körperverletzung, die im Normalfall keine schwerwiegenden Folge habe, in diesem Fall tödlich verlaufen sei. Allerdings habe kein Täter „das Recht auf ein gesundes Opfer“.

Kurz nach Beginn der Urteilsbegründung störte der Verurteilte die Erklärungen der Richterin durch verärgertes Dazwischenreden und verließ den Saal, nachdem sie ankündigte, ihn bei weiteren Störungen hinauszuweisen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit einer Revision beim Bundesgerichtshof angegriffen werden.

Den ausführlichen Bericht zur Urteilsverkündung lesen Sie hier: Tödliche Schläge: Haft für „tragischen Fall“

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