Neustadt Wahl zwischen Pest und Cholera

Der Ortsbeirat Mußbach steckt in punkto Windkraft in einer Zwickmühle. Obwohl er sich deutlich gegen zwei Windkraftanlagen ausgesprochen hat, die die Juwi Energieprojekte GmbH (Wörrstadt) auf Mußbacher Gelände nahe der Autobahn bauen will, stimmte er jetzt zu, genau diese Fläche im Raumordnungsplan der Region Rhein-Neckar als Vorranggebiet auszuweisen.

„Wir haben die Wahl zwischen Pest und Cholera“, sagte Stefan Lang (CDU) in der Ortsbeiratssitzung am Mittwoch. Der Grund: Wenn die Mußbacher Fläche nicht als Vorranggebiet für Windkraft ausgewiesen wird, gibt es nach derzeitigem Stand auf Neustadter Gemarkung überhaupt keine Vorrangfläche. Mit der Folge, dass Projektentwickler für alle Standorte, die nicht per Gesetz von Windkraftanlagen freigehalten werden müssen, einen Genehmigungsantrag stellen können. Zu den Ausschlussflächen zählen laut Landesvorgaben ein sechs Kilometer breiter Korridor westlich des Haardtrands sowie das Biosphärenreservat Naturpark Pfälzerwald. Unter den Flächen, die im Falle eines Verzichts auf ein Vorranggebiet als Standorte in Frage kämen, wären auch welche auf Mußbacher Gemarkung, die der Ortsbeirat für noch „schmerzhafter“ hält als die Fläche an der Autobahn. Vor diesem Hintergrund stimmte er zähneknirschend, aber einstimmig dem Teilregionalplan Windenergie des Verbands Rhein-Neckar zu. Dazu werden, wie berichtet, alle Ortsbeiräte gehört. Das Gremium macht in seiner Stellungnahme aber deutlich, dass es Windräder auf Mußbacher Gemarkung dennoch grundsätzlich ablehnt. Diese stellten eine „Zerstörung wertvoller Kulturlandschaft und des Naturschutzes“ dar. Man stimme nur zu, um „minimale Steuerungsmöglichkeiten“ bei der Änderung des Flächennutzungsplans zu haben. Dabei setzt der Ortsbeirat große Hoffnungen darauf, dass der Standort an der Autobahn aus Gründen des Artenschutzes ohnehin nicht realisiert werden kann. Wie mehrfach berichtet, hat Juwi eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau von zwei Windkraftanlagen beantragt; indes liegt mittlerweile kein Bauplanungsrecht mehr vor. Bei der Offenlegung der Unterlagen gab es 15 Einwendungen, die überwiegend den Arten- und Naturschutz betrafen. Weil die Diskrepanz zwischen dem von Juwi vorgelegten Artenschutzgutachten und den Studien von Umweltschützern groß ist, gibt es voraussichtlich weitere Untersuchungen. Darüber informierte Thomas Baldermann, Leiter der städtischen Umweltabteilung, den Ortsbeirat. Wenn sich bei diesen Untersuchungen herausstelle, dass die vorgesehenen Standorte aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht realisierbar seien, bedeute dies nicht, dass die Diskussion dann über andere Flächen eröffnet werden müsse. Trotz der Festlegung der Landesregierung, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitzustellen, könne es darauf hinauslaufen, dass auf Neustadter Gemarkung keine Windkraftanlage gebaut werden können, sagte Baldermann. (kkr)

x