Neustadt Was die Fraktionen sagen
Als der Stadtrat im Juli 2013 entschied, eine Klage gegen das Land in Sachen U-3-Ausbau zu prüfen, hatte sich die SPD-Fraktion der Stimme enthalten und die Grünen-Fraktion dagegen votiert. Gestern Abend war die Lage etwas anders, da die Grünen mittlerweile mit CDU und FDP eine Mehrheitskoalition bilden. Diese Tatsache verhehlte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Barbara Hornbach, in der Debatte auch nicht. Indes sei es jetzt, wo die Klage so weit fortgeschritten sei, sinnlos, sie zu stoppen – zumal der Dialog zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden über eine höhere Kostenbeteiligung zwischenzeitlich gescheitert sei. Wie alle Fraktionen sprachen auch CDU und FDP von der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, ausreichend Plätze in der Kindertagespflege bereitzustellen. Dabei stünden Bund, Land und Kommunen in der Pflicht, doch müssten die Lasten angemessen verteilt sein. Zwar habe das Land ebenfalls kein Geld, doch sei der Stadtrat nun einmal der Stadt Neustadt gegenüber verpflichtet, ihre Interessen bestmöglich zu vertreten, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Clemens Stahler. Auch die FDP stehe hinter der Klage, da das Land seiner finanziellen Verpflichtung nicht ganz nachkomme, ergänzte sein Amtskollege von der FDP, Matthias Frey. Zudem gehe es auch darum, die Finanzbeziehungen zwischen Kommunen einerseits sowie Bund und Land andererseits grundsätzlich zu klären. Ein Verstoß des Landes gegen das Prinzip „Wer eine Leistung bestellt, muss sie auch bezahlen“ liege auf der Hand, erklärte Marc Weigel, Fraktionsvorsitzender der FWG. Auch die Freien Wähler unterstützten die Klage, hätte diese Erfolg, würde das neben Neustadt viele andere Kommunen freuen. Ein klares Nein kam von Seiten der SPD. Fraktionsvorsitzende Gisela Brantl wertete die Klage als rein parteipolitisch motiviert angesichts einer rot-grünen Landesregierung. Dass sie von anderen Kommunen und den Spitzenverbänden – anders als erwartet – kaum unterstützt werde, würde für sich sprechen. Zudem bestehe die Gefahr, dass das Land, sollte die Klage scheitern, sich immer auf seinen Erfolg zurückziehen könnte. (ahb)