Neustadt Zeit für neue Wege

Die Holzvermarktungsgesellschaft hat künftig ihren Sitz im Tourismusbüro in Maikammer. Dieses zieht um in die Marktstraße 5.
Die Holzvermarktungsgesellschaft hat künftig ihren Sitz im Tourismusbüro in Maikammer. Dieses zieht um in die Marktstraße 5.

«Maikammer.»Gestern Vormittag fiel die Entscheidung: Die neue Holzvermarktungsgesellschaft für Pfalz/Rheinhessen wird ihren Sitz in Maikammer haben. Zuvor waren noch zwei weitere Standorte im Gespräch: Lambrecht und Thaleischweiler-Wallhalben. Die Entscheidung der Arbeitsgruppe fiel einmütig, teilt Olaf Gouasé, Verbandsbürgermeister von Edenkoben und Sprecher der Gruppe, der RHEINPFALZ mit. „Leichter wird’s bestimmt nicht. So komfortabel, wie es die Gemeinden bisher hatten, bleibt es wohl nicht“, deutet Stefan Asam an, was sich gerade mit großen Schritten anbahnt und ab dem 1. Januar 2019 Realität in Rheinland-Pfalz sein wird. Für die Vermarktung ihres Holzes müssen sich die Gemeinden neue Wege suchen. Die Forstämter dürfen dies nicht mehr für sie übernehmen. Damit ende eine gut geübte Praxis, im Gegenzug werde der Markt vielfältiger, sagt Asam. Er ist der Leiter des Forstamts Annweiler und zudem neben Jochen Edinger, Revierförster für Edenkoben, einer von zwei Multiplikatoren – eine Art fachliche Berater – im Umstellungsprozess für den Bereich Pfalz/Rheinhessen. Überall im Lande haben sich gerade Gemeinderäte mit der komplexen Materie zu beschäftigen. Deswegen noch mal von vorn: Etwa 95 Prozent der Gemeinden in Rheinland-Pfalz lassen bislang das Holz laut Asam aus ihren Wäldern über das jeweilige Forstamt vermarkten. Es gibt ein paar Ausnahmen, beispielsweise in Neustadt, wo die Stadt den Verkauf selbst übernimmt, oder in Annweiler und Rinnthal, wo kommunale Gesellschaften dies übernehmen. Für die Vermarktung haben die Gemeinden mit den Forstämtern Verträge geschlossen. Letztere verkaufen in einem Rutsch Holz aus Staats- und Gemeindewald, und die Gemeinden bekommen am Ende ihren Anteil aus dem Verkauf. „Das lief. Alle waren zufrieden. Aber dann hat sich ein Sägewerk aus dem Schwarzwald beim Bundeskartellamt beschwert“, berichtet Asam. Dass Forstämter das staatliche und kommunale Holz gemeinsam verkauften, sei preisbestimmend. 2015 entschied die Behörde: Ja, dies ist marktbeeinflussend und damit ein Verstoß gegen das Kartellrecht. Das Land Baden-Württemberg legte Beschwerde ein, aber das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Kartellamt 2017 in wesentlichen Punkten Recht, erklärt Asam. Daraufhin entschied das Land Rheinland-Pfalz, ab 2019 den kommunalen Holzverkauf von Landesforsten zu trennen. „Damit sollen ein förmliches Verfahren des Bundeskartellamts und Schadenersatzforderungen aus der Holzindustrie vermieden werden“, so Asam. Auch in anderen Bundesländern gebe es solche Überlegungen. Jede einzelne Gemeinde kann künftig selbst entscheiden, wie sie ihr Holz vermarkten will. Es bietet sich jedoch an, sich zusammenzuschließen, da sich größere Holzmengen besser verkaufen lassen. Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes, des Waldbesitzervereins und des Umweltministeriums haben eine Gemeinschaft gebildet, die vorschlug, übers Land verteilt fünf Holzvermarktungsgesellschaften zu gründen. Diese sollen in Trägerschaft der Kommunen stehen und die Rechtsform einer GmbH haben. Als Gesellschafter träten in diese die Verbandsgemeinden als Verwaltungsorgane der Ortsgemeinden ein. Aktuell fällt in vielen Ratssitzungen die Entscheidung, ob die Gemeinden dabei sein wollen. Man rechne damit, dass etwa 1,5 Millionen Festmeter Holz in Rheinland-Pfalz pro Jahr zum Verkauf stünden, sagt Asam. Von der Kartellregel ausgenommen sei der Verkauf von Brennholz an Privatleute: „Das übernehmen weiter die Gemeinden und Förster.“ Damit solch eine Gesellschaft gut laufe, müssten 200.000 Festmeter pro Jahr zusammenkommen. Die für das hiesige Gebiet geplante Vermarktungsgesellschaft umfasse die gesamte Pfalz und Rheinhessen. „Damit liegen wir dann in etwa bei 200.000 Festmetern“, überschlägt Asam. Dass der Sitz der Gesellschaft in Maikammer sein wird, wurde gestern in Edenkoben entschieden. Jetzt geht es laut Asam in die heiße Phase. Und das müsse es auch. Schließlich gelte es, pro Gesellschaft einen fachlich kompetenten Geschäftsführer, einen Stellvertreter und vier Sachbearbeiter einzustellen. Bezahlt werden sollen diese anfangs über Fördermittel. Wenn die Gesellschaft mindestens 100.000 Festmeter Holz pro Jahr verkauft, bekommt sie in den ersten sieben Jahren 2,50 Euro pro Festmeter und Jahr vom Land. Maximal 500.000 Euro werden jährlich einer Gesellschaft ausgeschüttet. „Mein Eindruck ist bisher, dass die meisten Gemeinden dem Vorschlag folgen werden“, sagt Asam. Wenn die Gesellschaft jedoch unter den Förderanforderungen bleibe, werde es schwer, das Ganze zu finanzieren. In Schindhard sitze beispielsweise die Forstwirtschaftliche Vereinigung Pfalz GmbH, die bereits für viele Privatwaldbesitzer die Vermarktung übernehme. Auch dieser könnten sich Gemeinden anschließen. Dafür gebe es ebenfalls eine Förderung, erklärt Asam. Letztendlich werde das Holz künftig über einen Geheimwettbewerb vermarktet. „Wir, die Forstämter, wissen dann nichts mehr über die Preise, haben keine Befugnisse. Und die EDV-Systeme sind getrennt“, sagt Asam. Wie sich die Neuordnung auf die Preise auswirkt, kann er nicht einschätzen: „Da sind wir alle gespannt.“ Für das erste Halbjahr 2019 gibt es noch eine Übergangsphase, danach wird’s ernst.

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