Frankenthal / Landau Ankläger: Junger Todesfahrer soll doch noch vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft in Landau will erneut gegen den Verursacher eines Horror-Unfalls vorgehen, obwohl er für seine Schuld am Tod zweier Menschen schon einmal verurteilt worden ist. Doch im ersten Frankenthaler Verfahren hatte die Justiz den Fahranfänger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis eher als Unglücksraben betrachtet, dem im Sommer 2019 auf einer Straße bei Mannheim ein fataler Fehler unterlaufen war. Also war er im Schnellverfahren ohne Prozess wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Verräterische Videos
Später präsentierte der Jurist Frank K. Peter als Anwalt der Opferfamilien den Ermittlern Videos, die den Unfallverursacher als notorischen Raser entlarven. Daraufhin mussten Landauer Strafverfolger prüfen, ob der Fall ausnahmsweise noch einmal neu aufgerollt wird. Ergebnis: Ihrer Meinung nach geht es nicht mehr um fahrlässige Tötung, sondern um „grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Rasen mit Todesfolge“. So eine Tat ist als Verbrechen eingestuft, das mit mindestens einem Jahr Haft bestraft wird. Ob es zum entsprechenden Prozess kommt, entscheidet das Amtsgericht in Landau.