Fußball Arbeitsgericht: Mainz 05 verliert gegen El Ghazi

Der frühere Mainzer Fußballprofi Anwar El Ghazi (rechts) hat gegen die Kündigung seines früheren Fußballclubs geklagt.
Der frühere Mainzer Fußballprofi Anwar El Ghazi (rechts) hat gegen die Kündigung seines früheren Fußballclubs geklagt.

Mit propalästinensischen Instagram-Beiträgen hat Fußballprofi Anwar El Ghazi für großes Aufsehen gesorgt. Die fristlose Kündigung bei Mainz 05 wird nun vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt.

Das Arbeitsgericht Mainz hat die fristlose Kündigung von Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 gegen Fußballprofi Anwar El Ghazi wegen dessen propalästinensischen Instagram-Posts für unwirksam erklärt. Die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry begründete dies damit, dass keine Pflichtverletzung vorlag, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nötig mache.

Bei der Entscheidung ging es um einen Social-Media Post von El Ghazi am 1. November, in dem er gesagt hatte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und dies nicht zurücknehme. Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums sei das von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es.

Damit handle es sich nicht um eine Verletzung der Treuepflicht, die eine fristlose Kündigung nötig mache. El Ghazi stehen etwa 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen zu. Er sei zudem wieder als Lizenzspieler zu beschäftigen.

Erster Post wird nicht bewertet

Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte El Ghazi in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein.“ Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen.

Dieser Post wird für die Legitimität der fristlosen Kündigung nicht bewertet, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds gibt. Der FSV Mainz 05 kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen.

El Ghazi hatte gegen die fristlose Kündigung der Mainzer geklagt. Sein Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres, verlängert sich aber wegen des Klassenerhalts der Mainzer um ein Jahr.

x