Künstliche Intelligenz Beschwerde gegen X wegen Datensammelns für KI-Chatbot

Datenschützer haben Beschwerde gegen X eingelegt.
Datenschützer haben Beschwerde gegen X eingelegt.

Wien (AFP) - Die in Wien ansässige Datenschutzorganisation NOYB (None of your business - Geht dich nichts an) hat in neun europäischen Ländern Beschwerde gegen den Onlinedienst X von Tech-Milliardär Elon Musk eingelegt, weil dieser ohne Einwilligung der Nutzer personenbezogene Daten zum Trainieren seines Programms für Künstliche Intelligenz (KI) verwendet. X habe seine Nutzerinnen und Nutzer „nicht einmal im Voraus informiert“, erklärte NOYB am Montag.

X habe offenbar im Mai damit begonnen, die Daten von 60 Millionen europäischer Nutzerinnen und Nutzer in sein KI-Chatbot Grok einzuspeisen, erklärte die Organisation. Die in der EU zuständige irische Datenschutzbehörde leitete deswegen gerichtliche Schritte ein; sie hatte am Donnerstag mitgeteilt, X werde die Verarbeitung der Daten vorerst aussetzen. Die Behörde kündigte außerdem an, sie werde weiterhin prüfen, inwieweit die Verarbeitung der Daten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspreche.

NOYB erklärte am Montag, die „notorisch unternehmensfreundliche“ irische Datenschutzbehörde habe offenbar eher die mangelnde Kooperation von X kritisiert - nicht aber die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten selbst in Frage gestellt. Außerdem sei unklar, was mit den Daten passiert sei, die bereits eingepeist worden seien.

Die Organisation habe daher Beschwerden bei den Datenschutzbehörden von neun Ländern eingereicht. NOYB wolle sicherstellen, dass X das EU-Recht „vollständig einhält und die Nutzer zumindest um ihre Einwilligung fragt“, erklärte der Vorsitzende Max Schrems.

Die DSGVO biete hier eine einfache Lösung: „Unternehmen, die direkt mit den Nutzern interagieren, müssen ihnen einfach eine Ja/Nein-Frage stellen, bevor sie ihre Daten verwenden. Sie tun dies regelmäßig für viele andere Dinge, also wäre es definitiv auch für das KI-Training möglich.“ NOYB legte die Beschwerden bei den Datenschutzbehörden in Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen und Spanien ein.

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