Edesheim Ermittlungen gegen Autofahrer: Radler zu knapp überholt

Lässt sich der Sicherheitsabstand wegen der Verkehrssituation nicht einhalten, muss auf das Überholen verzichtet werden.
Lässt sich der Sicherheitsabstand wegen der Verkehrssituation nicht einhalten, muss auf das Überholen verzichtet werden.

Die neue Straßenverkehrsordnung soll Radfahrer besser schützen. Autofahrer, die beim Überholen nicht den geforderten Sicherheitsabstand einhalten, müssen deshalb mit Konsequenzen rechnen. Die Polizeiinspektion Edenkoben ermittelt jetzt gegen einen BMW-Fahrer aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung, der am Montag auf einer Landstraße bei Edesheim (Kreis Südliche Weinstraße) zwei Rennradfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit hupend und trotz Gegenverkehrs überholt haben soll. „Der erforderliche Mindestabstand von zwei Metern wurde dabei nicht eingehalten“, sagt der stellvertretende Inspektionsleiter Michael Baron.

Ein ausreichender Sicherheitsabstand sei schon immer vorgeschrieben gewesen. Weil aber viele Autofahrer diese Regel nicht eingehalten hätten, sei dies nun in der seit April geltenden neuen Fassung der Straßenverkehrsordnung konkretisiert worden: Verlangt werden nun mindestens zwei Meter außerorts und 1,50 Meter innerorts. Lasse sich der Abstand nicht einhalten, müsse der Autofahrer vom Überholen absehen, sagt Baron. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der BMW-Fahrer ermittelt werden kann: Man habe das Kennzeichen und eine Beschreibung. Ob solche Verstöße künftig mit einem Bußgeld geahndet oder als Straftat eingestuft werden, müsse letztlich die Rechtssprechung zu der neuen Regelung in der Straßenverkehrsordnung zeigen.

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