Frankenthal Frankenthaler Amtsgericht entscheidet über Kündigung von Vertrag mit Fitnessstudio

Der Vertrag mit einem Fitnessstudio kann außerordentlich gekündigt werden, wenn „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einze
Der Vertrag mit einem Fitnessstudio kann außerordentlich gekündigt werden, wenn »unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls« eine Fortsetzung unzumutbar ist.

Der Vertrag mit einem Fitnessstudio kann außerordentlich gekündigt werden, wenn „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls“ eine Fortsetzung unzumutbar ist. Zudem müssten vorher die beiderseitigen Interessen abgewogen werden, teilte das Amtsgericht Frankenthal am Montag mit Hinweis auf ein jüngst in der pfälzischen Stadt ergangenes Urteil mit (Az: 3c C 51/19).

Im konkreten Fall hatte ein Kunde dem Studio in Frankenthal mitgeteilt, dass sein Zustand sich nach Abschluss des Vertrages erheblich verschlechtert habe. Unter anderem seien arthrosebedingte Beschwerden im Knie schlimmer geworden, er könne die Geräte nicht nutzen. In der Kündigung nahm er Bezug auf ein ärztliches Attest.

Das Studio klagte auf Zahlung ausstehender Mitgliedsbeiträge, das wies das Amtsgericht aber ab. Die Fortführung des Vertrags ohne Nutzungsmöglichkeit wesentlicher Elemente – nämlich des überwiegenden Teils der Geräte – sei für den Beklagten nicht zumutbar, hieß es.

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