Abschlussbericht Gen-Schere Crispr: Bioethik-Kommission fordert gesetzliche Regelung

Herbert Mertin (FDP) ist Vorsitzender der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz.
Herbert Mertin (FDP) ist Vorsitzender der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz.

Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz fordert eine gesetzliche Regelung von Keimbahneingriffen, also Eingriffen in das Erbgut von menschlichen Embryonen oder Keimzellen. Das teilte Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Dienstag bei der Vorstellung des 62-seitigen Abschlussberichts der Kommission zu der Genschere Crispr/Cas19 mit. Mit dieser Technik kann das Erbgut fast jedes Lebewesens, einschließlich des Menschen, verändert werden. Der vorgelegte Bericht schätzt daher auch das vom Deutschen Ethikrat empfohlene internationale Moratorium zur klinischen Anwendung von Keimbahneingriffen als „weder zielführend noch durchsetzbar“ ein.

Verfahren ethisch nicht auszuschließen

Erste Studien fänden international bereits statt, sagte Mertin. Folglich lasse der internationale Entwicklungsdruck ein weiteres Zuwarten des deutschen Gesetzgebers, eine nationale Antwort zu finden, nicht zu. Vielmehr solle die Forschung in diesem Bereich unter den geltenden deutschen Standards möglich sein. Auch wenn solche Verfahren aufgrund der Risiken noch unzulässig seien, sei das Verfahren in Zukunft ethisch nicht grundsätzlich auszuschließen. Zu diesem Ergebnis kam bereits der Deutsche Ethikrat in einer Stellungnahme vor einem Jahr.

Keimbahnveränderungen in Deutschland verboten

In Deutschland sind durch das Embryonenschutzgesetz Keimbahnveränderungen seit 1990 verboten. Die rheinland-pfälzische Kommission, die sich etwa drei Jahre lang mit dem Thema beschäftigt hat, fordert eine Überprüfung und Überarbeitung der Regelungen, gerade mit Blick auf neue gentherapeutische Verfahren. Wie der Bericht weiter aufgegriffen wird, liegt im Ermessen der Regierung.

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