Landau/Neustadt Gericht: Fahrraddemo auf B10 zulässig

Im Juni 2021 hatte es die erste Fahrraddemo auf der B10 gegeben.
Im Juni 2021 hatte es die erste Fahrraddemo auf der B10 gegeben.

Die Fahrraddemo am Samstag gegen den vierspurigen Ausbau der B10 darf von Godramstein bis Annweiler-Ost über die Bundesstraße führen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt am Donnerstag bestätigt (Aktenzeichen 5 L 577/23.NW). Der Kreis Südliche Weinstraße wollte die Demo durch Godramstein, Siebeldingen, Albersweiler und Queichhambach nach Annweiler leiten und hatte dies mit Sicherheitsbedenken begründet. Das Gericht gab einem Eilantrag gegen diese Auflage statt. Die Verkehrsbehinderungen seien zeitlich begrenzt und beherrschbar.
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