Ludwigshafen Gerichtsurteil: Warum ein Vermieter es nicht dulden muss, dass Mieter im Innenhof parken

Das Amtsgericht entschied in einem aktuellen Fall.-
Das Amtsgericht entschied in einem aktuellen Fall.-

Ein Vermieter muss es auch dann nicht hinnehmen, dass ein Mieter sein Fahrzeug in einem als Gemeinschaftsfläche dienenden Innenhof parkt, wenn diesem wegen seines Gesundheitszustands das Gehen schwerfällt. Das hat das Amtsgericht Ludwigshafen in einem Urteil vom 24. Juli entschieden. In dem Fall hatte der Vermieter es den Mietern eines Mehrparteienhauses in der City erlaubt, den Innenhof zum Be- und Entladen zu nutzen. Parkplätze gibt es dort aber nicht, lediglich drei Garagen, die jedoch alle vermietet sind. Der Mieter einer Erdgeschosswohnung, dem das Gehen schwerfällt, hatte sein Fahrzeug jedoch regelmäßig im Hof geparkt, nachdem der Vermieter zunächst zugesagt hatte, dass er eine der Garagen anmieten könne, sobald eine frei werde. Nachdem der Vermieter später aber mitgeteilt hatte, dass er das Parken im Hof nicht mehr dulde, der Mieter aber keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, kam es zum Rechtsstreit. Das Gericht hat nun entschieden, dass sich aus dem Mietvertrag kein Anspruch ableite, im Hof parken zu dürfen. Zwar könne ein Mieter unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Nutzung aus dem Mietvertrag herleiten, im konkreten Fall sei aber durch den Vermieter weder das zum Erreichen der Wohnung notwendige Betreten, noch das Befahren des Hofs zum Ausladen verboten worden. Somit werde das vertraglich geschuldete „Wohnen“ weder unmöglich noch erschwert.

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