Frankenthal Impfschadens-Klage: Biontech spricht von „tragischen Einzelfällen“ und großem Nutzen

Biontech-Verteidiger: Giuliana Donnarumma und Christian Theissen.
Biontech-Verteidiger: Giuliana Donnarumma und Christian Theissen.

Am Landgericht in Frankenthal wurde am Dienstagmorgen die erste Zivilklage gegen den Impfstoffhersteller Biontech wegen eines möglichen Impfschadens in der Pfalz verhandelt. Eine 40-jährige Frau aus dem Rhein-Pfalz-Kreis fordert von dem Mainzer Unternehmen 200.000 Euro Schmerzensgeld für eine im August 2021 erlittene beidseitige Lungenembolie, deren Ursache sie auf den Corona-Impfstoff zurückführt. Den Verschluss von Blutgefäßen in der Lunge und die akute Atemnot habe sie, wie sie schilderte, knapp drei Wochen nach der zweiten Corona-Schutzimpfung mit dem Namen Comirnaty erlitten. Erst nach einem Krankenhausaufenthalt und einer Reha habe sie acht Wochen später wieder voll in den Job zurückkehren können. Ihr Anwalt argumentiert, der Hersteller habe die Öffentlichkeit über die Risiken bei der Corona-Impfung getäuscht. Auch die Behörden hätten es versäumt, intensive wissenschaftliche Studien zu veranlassen. Die Verteidigung beruft sich darauf, dass die Ursache der Embolie auch ein Verhütungsmittel sein könnte, das die Klägerin damals einnahm. Und selbst wenn ein Zusammenhang mit dem Biontech-Vakzin bestünde, was die Verteidigung hier bezweifelt, könne es sich um einen „tragischen Einzelfall“ handeln, wie es sie „natürlich“ gebe. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung habe der Nutzen der Impfung jedoch überwogen. Die Entscheidung in dem Verfahren am Landgericht Frankenthal wird am 20. Februar verkündet.

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