Rheinland-Pfalz Inhaftierter Ex-Finanzminister Deubel darf Pension doch behalten

Ex-Minister Ingolf Deubel nach der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Koblenz im Januar 2020.
Ex-Minister Ingolf Deubel nach der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Koblenz im Januar 2020.

Im Fall des früheren rheinland-pfälzischen Finanzministers Ingolf Deubel (SPD) hebt das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) das Urteil der Vorinstanz auf. Der 70-Jährige verliert sein Ruhegeld als Beamter in Höhe von rund 6700 Euro im Monat vorläufig nicht. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung hervor.

Untreue und Falschaussage im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre

Deubel war im Januar 2020 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er sich im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre vor mehr als zehn Jahren der Untreue schuldig gemacht hatte. Außerdem hat er vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages, der diese Affäre aufklären wollte, falsch ausgesagt. Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden war, hatte das Landesamt für Finanzen die Zahlung der Pension im Oktober eingestellt. In dieser Zeit trat Deubel seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Rohrbach an. Der frühere Minister und Professor für Volkswirtschaftslehre wehrte sich gegen den Verlust seiner Pension. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz unterlag er, vor dem Oberverwaltungsgericht siegte er jetzt aber.

Straftaten zum Teil im aktiven Dienst, zum Teil im Ruhestand

Das OVG begründet die Entscheidung damit, dass Deubel die Straftaten zum Teil in seiner Zeit als aktiver Minister und zum Teil als Ruheständler begangen hat. In die aktive Zeit fallen die Untreuestraftaten. Dafür wurden Einzelstrafen in einer Gesamthöhe von elf Monaten festgesetzt. Nach dem Beamtenrecht verliert ein aktiver Beamter seine Ruhestandsbezüge nach einer Verurteilung zu mindestens zwölf Monaten Haft.

Als Deubel vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages falsch ausgesagt hatte, war er bereits zurückgetreten und im Ruhestand. Dafür wurde er zu einer Einzelstrafe von 16 Monaten verurteilt. Im Juli 2009 hatte er die politische Verantwortung dafür übernommen, dass die Privatfinanzierung des rund 500 Millionen Euro teuren Ausbaus der Rennstrecke gescheitert war. Ein Beamter im Ruhestand verliert seine Pension nach dem Gesetz erst, wenn er wegen einer Straftat zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt wird. So spricht das OVG Deubel die Versorgungsbezüge weiterhin zu, obwohl die Gesamtstrafe bei 27 Monaten liegt.

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