Terror Keine Mitwisser: Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungen zu Anschlag von Hanau ein

Gedenktafel für die Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau vom 19. Februar 2020.
Gedenktafel für die Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau vom 19. Februar 2020.

Der Attentäter von Hanau hatte bei dem rassistischen Anschlag vom 19. Februar 2020 mit neun Toten nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft keine Mitwisser oder Gehilfen.

Das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren zu dem Anschlag sei deshalb eingestellt worden, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. „Nach Ausschöpfung aller relevanten Ermittlungsansätze haben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser ergeben“, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Als Ergebnis der Ermittlungen sei festzuhalten, dass der 43-jährige Tobias R. „aus einer rassistischen Motivation heraus“ am 19. Februar 2020 zwischen 21.55 Uhr und 22.01 Uhr in Hanau insgesamt neun Menschen erschossen und zahlreiche weitere Menschen teils schwer verletzt habe. Anschließend sei er in das auch von ihm bewohnte Elternhaus zurückgekehrt, wo er zunächst seiner Mutter und dann sich selbst mit einer Schusswaffe das Leben genommen habe.

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