Pfalz-Ticker Landräte und Oberbürgermeister: Selbstbedienung soll möglich sein in Hütten im Pfälzerwald

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„Es ist nicht nachvollziehbar, dass nach aktuellen Regelungen die Außengastronomie im Land öffnen darf, jedoch die Landesverordnung gleichzeitig den sogenannten Thekenverkauf im Rahmen der Selbstbedienung verbietet“, heißt es in einem Schreiben an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Verfasst haben das Schreiben Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße), Dr. Fritz Brechtel (Germersheim), Hans-Ulrich Ihlenfeld (Bad Dürkheim) und Ralf Leßmeister (Kaiserslautern) sowie die Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) und Marc Weigel (Neustadt).

Am Donnerstag sind in Rheinland-Pfalz eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Damit kann es im Freien wieder etwas lockerer zugehen – bei Sport und Kultur. Auch Alkohol in der Öffentlichkeit ist wieder erlaubt. Und mehr als fünf Personen dürfen im Biergarten an einem Tisch sitzen.

Selbstbedienung zulassen

Sie bitten darum, dass die Regeln für den Betrieb von Hütten und Biergärten konkretisiert werden und Selbstbedienung zugelassen wird. Die Verwaltungschefs halten ein an die Infektionslage angepasstes Vorgehen für sinnvoll zum Erhalt der Angebote. Die Hütten- und Gaststättenkultur in der Pfalz sei etwas Besonderes und wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur sowie des Selbstverständnisses. Gerade die Hütten der Naturfreunde- und Pfälzerwald-Vereine, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, hätten nicht genug Personal, um alle derzeitigen Auflagen wie Bedienung an Tischen zu erfülllen, so die Landräte und Oberbürgermeister. Sie verweisen darauf, dass Gastronomen Konzepte entwickelt hätten, die ihrer Ansicht nach den hygienerechtlichen Anforderungen entsprechen. Diese seien im Hinblick auf den Infektionsschutz mindestens gleichwertig, wenn nicht sogar besser als bei einer Bedienung. Die Verwaltungschefs nennen als Beispiele unterschiedliche Fenster bei Bestellung und Ausgabe, Spuckschutz, Abholung vom zugewiesenen Platz, Pager, sodass nur ein Gast zur Ausgabestelle kommt und mehr.

„To go“ okay, aber Selbstbedienung nicht?

Es könne nicht sein, dass Kundinnen und Kunden Speisen und Getränke „to go“ abholen und sich wenige Meter weiter auf eine öffentliche Parkbank setzen, während an der gleichen Ausgabestation aber der Gast, der einen Termin vereinbart hat, und dem ein fester Sitzplatz in der Außenbestuhlung zugewiesen wurde, seine Speisen und Getränke dort nicht selbst abholen dürfe und bedient werden müsse, so die Verwaltungschefs.

Jetzt muss nur noch das Wetter mitspielen: Wein zum Picknick im Freien ist wieder legal.
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