Berlin Lockdown bis 7. März - Schulen Ländersache - Einzelhandel wartet weiter

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), zu Beginn der Videokonfer
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), zu Beginn der Videokonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie Mitgliedern der Bundesregierung über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise.

[Aktualisiert 22.16 Uhr] Der bis Mitte Februar befristete Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungschefs am Mittwoch bei ihrer Videokonferenz vereinbart, wie aus ihrem Beschlusspapier hervorgeht.

Öffnung von Schulen nicht einheitlich

Für die Öffnung der Schulen nach der weitgehenden Schließung im Corona-Lockdown wird es keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Merkel und die Länderregierungschefs vereinbarten bei ihrer Videokonferenz vielmehr, dass darüber die Länder im Rahmen ihrer Kultushoheit selbst entscheiden. Das geht aus ihrem Beschlusspapier hervor. Während einige Bundesländer noch am Mittwochabend ihre Pläne veröffentlicht haben, darunter auch Baden-Württemberg, hatte das Land Rheinland-Pfalz am Nachmittag angekündigt, dass Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) die Öffentlichkeit erst am Donnerstagvormittag über die Ergebnisse informieren wird. Auf Twitter äußerte sie sich aber am Mittwochabend bereits und deutete an, dass die Grundschulen des Landes wohl vor dem 7. März öffnen.

Friseure dürfen ab 1. März öffnen

Friseurbetriebe können bei strikter Einhaltung von Hygiene-Auflagen ungeachtet der Lockdown-Verlängerung am 1. März wieder öffnen. Das haben Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Mittwoch bei ihrer Videokonferenz mit der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene begründet. Das geht aus ihrem Beschlusspapier hervor.

Die Ministerpräsidenten haben eine erste Öffnungsperspektive beschlossen.
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Weitere Öffnungerst bei stabiler Inzidenz von höchstens 35

Bund und Länder sehen die Möglichkeit für weitergehende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Dann sollten der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können, wie aus dem Beschlusspapier vom Mittwoch hervorgeht. Auf eine Frage eines Journalisten während der anschließenden Pressekonferenz, was man unter "stabiler Inzidenz" verstehen könne, sagte Merkel, eine Inzidenz, die zwischen drei bis fünf Tagen höchstens den Wert 35 aufweist.

Warnung vor dritter Welle

Angela Merkel hat in der Corona-Krise vor einer dritten Welle gewarnt. Der Grund seien die verschiedenen Varianten des Virus, sagte Merkel am Mittwoch in Berlin nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten. Deshalb müsse man weiter vorsichtig sein. Die Mutation sei eine „Realität“. Sie nehme zu, die Frage sei, wie schnell.

Merkel sagte, die verhängten Maßnahmen zeigten Wirkung. Die Zahl der Neuinfektionen sei gesunken. „Wir können auch sehr zufrieden sein“, sagte die Kanzlerin. Es gebe aber die Virusvarianten. Es deute sich eine dritte Welle an, die bekämpft werden müsse. Dies könne um so besser geschehen, je mehr die Infektionszahlen weiter heruntergingen und Gesundheitsämter in der Lage seien, Kontakte von Infizierten nachzuverfolgen. Mehr zum Thema

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