Speyer Nach handgreiflichem Streit: 43-Jähriger bedroht und beleidigt eingreifende Polizei

Im Verlauf des Streits schlug ein 43-Jähriger seinem 51-Jährigen Gegenüber mit der Faust ins Gesicht.
Im Verlauf des Streits schlug ein 43-Jähriger seinem 51-Jährigen Gegenüber mit der Faust ins Gesicht.

Laut Polizei sind am Mittwochnachmittag gegen 14.15 Uhr zwei Männer im Alter von 43 und 51 Jahren auf der Maximilianstraße in einen verbalen Streit geraten. Dabei soll der 43-Jährige sein Gegenüber provoziert und unter anderem eine Getränkedose in Richtung des 51-Jährigen geworfen haben. Anschließend eskalierte der Streit und der 43-Jährige schlug seinem Gegenüber unvermittelt mit der Faust in das Gesicht. Dieser ging zu Boden, woraufhin der 43-Jährige und ein weiterer Mann im Alter von 52 Jahren auf ihn eintraten. Das Opfer wurde durch den Angriff im Bereich des Oberkörpers verletzt und vor Ort medizinisch versorgt. Da der 43-Jährige auch beim Eintreffen der Polizeibeamten den Verletzten fortlaufend beleidigte, augenscheinlich unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand und sich nicht beruhigen ließ, wurde er in polizeiliches Gewahrsam genommen.

Bis zum nächsten Tag in Gewahrsam

Hierbei leistete er Widerstand, indem er sich gegen die Fesselung sperrte und später gegen die Tür des Streifenwagens trat, die dann wiederum einen Polizisten traf. Auf dem Weg ins Gewahrsam bedrohte und beleidigte er dann die Beamten fortlaufend. Außerdem trat er gegen den Arm eines Beamten. Der 43-Jährige verblieb bis zum Folgetag in der Zelle, zudem wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wurden unter anderem Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Bedrohung und Beleidigung eingeleitet. Zwei Polizeibeamte wurden durch den Einsatz leicht verletzt, waren jedoch weiterhin dienstfähig.

Gegen den 52-jährigen Mittäter wurde ein Platzverweis für die Maximilianstraße ausgesprochen. Gegen 18.35 Uhr am selben Tag er dort jedoch erneut angetroffen. Da er sich weigerte die Örtlichkeit zu verlassen, wurde auch er in Gewahrsam genommen. Gegen ihn wurden ein Strafverfahren wegen Körperverletzung sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Zuwiderhandelns gegen den erteilten Platzverweis eingeleitet.

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