Mannheim Nach tödlichem Polizei-Schuss an Universität: Verfahren gegen Beamten eingestellt

Die Polizei war am 23. April mit großem Aufgebot vor Ort.
Die Polizei war am 23. April mit großem Aufgebot vor Ort.

Das Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten, der am 23. April bei einem Einsatz an der Universität Mannheim einen Schuss aus der Dienstwaffe abgegeben hatte, wurde eingestellt. Das hat die Staatsanwaltschaft Mannheim am Dienstag mitgeteilt. Der bewaffnete 31-Jährige, auf den geschossen wurde, war damals verletzt worden und verstarb in der Folge. Die Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft ergeben, dass der Polizeibeamte in Notwehr und somit gerechtfertigt handelte.

Mit Machete bewaffnet

Der 31-jährige Mann hatte am 23. April die Universität Mannheim betreten und Aufkleber an Einrichtungsgegenständen angebracht, obwohl er bereits Hausverbot hatte. Als er von einem Mitarbeiter der Universität aufgefordert wurde, dies zu unterlassen, zog er eine Machete mit einer Klingenlänge von 45 Zentimetern aus seinem Rucksack hervor, steckte sie aber zunächst wieder ein. Der 31-Jährige begab sich laut Staatsanwaltschaft anschließend in einen Vorlesungssaal, indem sich 25 bis 30 Personen befanden, und brachte weitere Aufkleber auf den Tischen an. Als er von einem Zeugen hierauf angesprochen wurde, ohrfeigte er den Zeugen. In der Folge kam es zu einer Rangelei mit dem Mitarbeiter der Universität. Der 31-Jährige zog nun erneut die Machete aus seinem Rucksack und hielt sie drohend in seiner Hand, während er weiter Aufkleber anbrachte.

Polizist warnte 31-Jährigen

Als die Polizei eintraf, zog der Beamte seine Dienstwaffe und forderte den 31-Jährigen mehrfach lautstark dazu auf, die Machete fallen zu lassen. Da der 31-Jährige dem nicht nachkam, sondern sich mit der Machete in der Hand mit mindestens einem Schritt auf den Polizeibeamten zu bewegte, gab dieser einen Schuss aus seiner Dienstwaffe auf den 31-Jährigen ab, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Der Schuss traf den 31-Jährigen im rechten Brustbereich. Er brach zusammen und verstarb später.

Staatsanwaltschaft: War Notwehr

Zum Zeitpunkt der Schussabgabe lag laut Staatsanwaltschaft ein „rechtswidriger Angriff auf die körperliche Unversehrtheit des Polizeibeamten“ vor. In dieser Situation bestand objektiv die unmittelbare, erhebliche Gefahr, dass der 31-Jährige seine Machete zum Einsatz bringt und dem Polizeibeamten erhebliche, wenn nicht gar tödliche Verletzungen zufügt, heißt es. Daher wurde das Verfahren nun eingestellt.

x