Verkehr Neue Regeln für E-Scooter: Das ist geplant
Für die Nutzung von E-Scootern sind neue Regeln geplant. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt. Ein Beispiel sind verpflichtende Blinker. Bis die neuen Regelungen umgesetzt werden, soll es aber noch dauern. Beim Fußgänger-Fachverband Fuss lösen die Vorhaben Kritik aus, auch der ADAC fordert Nachbesserungen.
Das Verkehrsministerium legte konkret einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften vor. Dies sei bereits bei der Zulassung 2019 so vorgesehen gewesen. Es geht zum einen um sogenannte verhaltensrechtliche Regelungen – im Kern: Die Regelungen zu E-Scooter sollen, wo es möglich ist, denen zum Radverkehr angeglichen werden.
Das bedeutet zum Beispiel: Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen.
Für diese verhaltensrechtlichen Regelungen sei eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, so das Ministerium. Generell soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr aber erst ein Jahr später.
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