Trier Obdachlose erschlagen: Richter verurteilen 32-Jährigen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach dem gewaltsamen Tod einer obdachlosen Frau hat das Landgericht Trier einen Angeklagten zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem behielten sich die Richter am Dienstag vor, Sicherungsverwahrung für den 32-Jährigen anzuordnen. Der Angeklagte aus Eritrea soll die 63-Jährige aus dem Trierer Obdachlosenmilieu gekannt haben, in dem beide verkehrten. Er war Tage nach der Tat Mitte Januar verhaftet worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er und das Opfer am Tatabend zusammen Alkohol getrunken hatten – bis er beschloss, die Frau auszurauben. Den Ermittlungen zufolge schlug er ihr mit einem bislang nicht bekannten Werkzeug auf den Kopf und fügte ihr „schwerste Schädelverletzungen“ zu.

Mit wenig Geld geflohen

Dann sei er mit einem geringen Geldbetrag geflüchtet. Die Frau starb in der Nacht zum 14. Januar an den Verletzungen und an Unterkühlung. Auf die Spur des nun Verurteilten waren Ermittler gekommen, weil die am Tatort gefundene DNA mit einer anderen DNA-Spur aus einem damals noch ungeklärten versuchten Handtaschenraub in Trier übereinstimmte. Der Mann kam laut Staatsanwaltschaft im März 2015 als Flüchtling nach Deutschland und wohnte zunächst im Rhein-Hunsrück-Kreis. Im Februar 2020 zog er nach Trier und lebte dort in einer ihm von der Stadt zugewiesenen Wohnung.

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