Neustadt/Frankenthal Prozess: 57-Jähriger soll seinen Vater getötet haben

Für den Mordprozess wurden sechs Verhandlungstage anberaumt.
Für den Mordprozess wurden sechs Verhandlungstage anberaumt.

Wegen Totschlags muss sich ein 57-jähriger Neustadter ab Montag, 8. Juli, 9 Uhr, vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann laut einer Pressemitteilung des Gerichts vor, seinen im Bett liegenden Vater im Dezember 2023 zunächst gewürgt zu haben. Obwohl dieser noch gelebt und erkennbar Schmerzen erlitten habe, soll der Angeklagte daraufhin mit einem Küchenmesser den Kopf des Seniors nahezu vollständig abgetrennt haben. Der Vater soll an einer Kombination aus Ersticken und Blutverlust gestorben sein. Die Staatsanwaltschaft sah zunächst das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt an, da sie davon ausging, der Vater habe starke Schmerzen verspürt. Im Hinblick auf eine von der Strafkammer eingeholte zusätzliche Stellungnahme der rechtsmedizinischen Sachverständigen sei indes nicht davon auszugehen, dass der Geschädigte über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgehende Schmerzen oder Qualen erleiden musste. Daher bewertet die Strafkammer den von der Staatsanwaltschaft als Mord angeklagten Sachverhalt nunmehr als Totschlag. Der 57-Jährige soll die Tat bei seiner Festnahme eingeräumt haben. Der Neustadter ist laut Mitteilung nicht vorbestraft und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Für die Verhandlung wurden fünf Fortsetzungstermine anberaumt: Mittwoch, 10. Juli, Mittwoch, 24. Juli, Montag, 29. Juli, Dienstag, 30. Juli, und Mittwoch, 31. Juli, jeweils um 9 Uhr.

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