Karlsruhe Razzia gegen mutmaßliche IS-Unterstützer: Erster Haftbefehl

Auch in Rheinland-Pfalz gab es Durchsuchungen.
Auch in Rheinland-Pfalz gab es Durchsuchungen.

Nach der Razzia gegen ein Finanzierungsnetzwerk der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in einem ersten Fall Untersuchungshaft angeordnet. Drei weitere Vorführungen waren noch für den Mittwoch geplant, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am frühen Nachmittag in Karlsruhe sagte. Drei weitere sollten am Donnerstag folgen.

Bei der Razzia sind am Mittwochmorgen mehr als 1000 Kräfte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter der betroffenen Länder sowie der Polizei im Einsatz gewesen. Insgesamt wurden mehr als 100 Objekte durchsucht, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Zuständig seien die Generalstaatsanwaltschaften.

Seit 2020 hätten zwei Anhängerinnen des IS von Syrien aus über den Online-Dienst Telegram für Geldzahlungen geworben, teilte die oberste Anklagebehörde Deutschlands mit. „In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten.“ Das gesammelte Geld sei an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelsleute transferiert worden – insgesamt mindestens 65.000 Euro.

Festnahmen im Landkreis Neuwied

Die Zahlungen dienten den Angaben zufolge dazu, den IS zu stärken. „Die Gelder wurden insbesondere zur Verbesserung der Versorgungslage von in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj inhaftierten Angehörigen der Vereinigung genutzt“, erläuterte die Bundesanwaltschaft. „Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht.“

Sieben Beschuldigte wurden der Mitteilung zufolge festgenommen: in Ulm (Baden-Württemberg), im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz), in Bremen sowie im Kreis Heinsberg und im Rheinisch-Bergischen Kreis (beide Nordrhein-Westfalen). Sie sollen als Finanzmittler in das Netzwerk eingebunden gewesen sein. „Durch ihr Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung an den IS nahmen sie eine zentrale Rolle innerhalb des Finanzierungsnetzwerkes ein“, hieß es.

Die Männer und Frauen – überwiegend deutscher Staatsangehörigkeit – sollten im Laufe des Mittwochs und Donnerstags dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Der entscheidet, ob sie in Untersuchungshaft müssen. Weiteren Beschuldigten werfen die Ermittler Geldzahlungen an das Finanzierungsnetzwerk zugunsten des IS vor.

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