Drehenthalerhof Recherche zu illegalen Erdarbeiten: RHEINPFALZ erlangt Sieg für die Pressefreiheit

Zwei Mal unterstrichen Gerichte, dass die Berichterstattung über Missstände eine wichtige Aufgabe der Presse sind.
Zwei Mal unterstrichen Gerichte, dass die Berichterstattung über Missstände eine wichtige Aufgabe der Presse sind.

Die RHEINPFALZ hat einen wichtigen Sieg für die freie Berichterstattung über lokale Missstände eingefahren. Der Sache vorangegangen war ein monatelanger Rechtsstreit mit einer betroffenen Firma sowie deren Gesellschafter. Im Fokus stand eine Rodenbacher Baufirma sowie ein Unternehmensgeflecht, über das jahrelang Erde und Schutt von Baustellen in der Landschaft entsorgt wurden. Vor allem in den Otterberger Ortsteilen Drehenthalerhof und Weinbrunnerhof wurden nach Schätzungen von Anwohnern Tausende Kubikmeter Erdreich unerlaubt auf Feldern und Wiesentälern abgeladen. Inzwischen ermitteln verschiedene Behörden zu dem Sachverhalt – darunter die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD). Eine der betroffenen Firmen klagte erst vor dem Landgericht Frankenthal und später vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken gegen Teile der Berichterstattung – jedoch ohne Erfolg. Beide Gerichte unterstrichen in ihren Urteilen, dass sorgfältig recherchiert wurde.

Die Urteilsbegründung lesen Sie hier sowie eine Einschätzung des RHEINPFALZ-Chefredakteurs Yannick Dillinger.

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