Neustadt/Frankenthal Sohn enthauptet Vater: Warum das Gericht von einem minder schweren Fall ausgeht

Der Angeklagte habe sich stets gewissenhaft und liebevoll um seinen Vater gekümmert. Das sagten Familie und Nachbarn vor Gericht
Der Angeklagte habe sich stets gewissenhaft und liebevoll um seinen Vater gekümmert. Das sagten Familie und Nachbarn vor Gericht aus.

Das Schwurgericht in Frankenthal hat im Fall des von seinem Sohn getöteten 88-jährigen Neustadters ein Urteil gefällt: Der 57-jährige Angeklagte, der seinen Vater in Dezember vergangenen Jahres in seinem Bett bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihn dann mit einem Küchenmesser enthauptet hat, ist wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Als Tatmotiv nimmt das Gericht „Mitleid, Überforderung, Erschöpfung und Sorge“ an, weil der Senior in den Wochen und Monaten vor der Tat immer weiter gesundheitlich abbauete und seine Selbstständigkeit sowie Lebenslust zunehmend verlor. Mit der Tötung habe er nicht nur sich und den Enkel vor der Belastung durch die Pflegebedürftigkeit und den Eigensinn des Opfers schützen wollen, sondern dem Vater auch den Wunsch nach einem schnellen Tod erfüllen, „auch wenn er nicht explizit darum gebeten hat“. Die Enthauptung wirke zwar brutal, jedoch sei sie in diesem „tragischen Fall“ als „altruistrische Intention“ zu verstehen, um dem Opfer Leid zu ersparen.

„Ich möchte betonen, dass mir die Tat außerordentlich leidtut und ich sie zutiefst bereue“, sagt der Angeklagte in seinem letzten Wort. Er wisse, dass es ihm nicht zustehe, über Leben und Tod zu entscheiden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Lesen Sie hier den ausführlichen Beitrag über den letzten Prozesstag und die Urteilsbegründung.

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