Rhein-Pfalz-Kreis Spritzmittel: OLG entscheidet im Rucola-Fall

Rucola ist Landwirten zufolge eine sehr empfindliche Kultur.
Rucola ist Landwirten zufolge eine sehr empfindliche Kultur.

Ein Kartoffelbauer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis war Anfang des Jahres vom Landgericht Frankenthal zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von fast 80.000 Euro verdonnert worden, weil er nach Überzeugung der Kammer ein Pflanzenschutzmittel versprüht und damit den auf dem Nachbarfeld angebauten Rucola unbrauchbar gemacht hatte. Das Mittel Proman mit dem Wirkstoff Metobromuron ist für Kartoffeln zugelassen – darf jedoch nicht auf Rucola kommen. Wind hatte, so heißt es im Urteil, das Spritzmittel auf die benachbarte Kultur getragen. Die Pächterin des Felds verklagte den Kartoffelbauern – und bekam Recht.

80.000 Euro sind viel Geld. Der beklagte Landwirt wollte das Urteil der Frankenthaler Richter auch deshalb so nicht stehen lassen. Er legte Berufung beim Oberlandesgericht in Zweibrücken ein. Doch ohne Erfolg. Der Senat hat in dieser Woche die Berufung zurückgewiesen. Der Beschluss fiel ohne mündliche Verhandlung, heißt es auf Nachfrage bei der Pressestelle des Oberlandesgericht. Der Landwirt, der 80.000 Euro zahlen muss, hat jetzt noch eine Chance, dagegen anzugehen. Er könnte die Zulassung auf Revision beantragen. Sollte dem stattgegeben werden, würden sich noch einmal Juristen mit dem Fall beschäftigen. Dann beim Bundesgerichtshof.

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