Corona Testpflicht für Urlaubsheimkehrer ab Dienstag

Schlange am Airport von Palma: Urlauber sollen künftig einen Test vorweisen müssen, wenn sie heim nach Deutschland reisen.
Schlange am Airport von Palma: Urlauber sollen künftig einen Test vorweisen müssen, wenn sie heim nach Deutschland reisen.

[Aktualisiert Freitag, 11.40 Uhr] Der Start der Testpflicht für Reiserückkehrer verschiebt sich nun von Sonntag auf Dienstagfrüh: Damit sich Reisende und Fluggesellschaften darauf einstellen können, soll die Corona-Testpflicht für Passagiere bei Flugreisen aus dem Ausland nun doch erst ab dem 30. März um 00.00 Uhr gelten, wie es am Freitag aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß.

Zunächst hatte es geheißen, die Tests sollten bereits am Freitag starten. Die Bundesregierung arbeitet seit Mittwoch mit Hochdruck an der Testpflicht für Auslandsreisende. Die Betroffenen müssten „vor der Abreise im Ausland dem Beförderer einen Nachweis“ vorlegen, heißt es in einem Entwurf für eine neue Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der Entwurf befindet sich allerdings noch in der Ressortabstimmung, wie verschiedene Medien am Donnerstag melden. Die Maßnahme soll vorerst bis zum 12. Mai gelten.

Hintergrund der Pläne für eine Testpflicht: Es herrscht Unmut in der Bevölkerung darüber, dass Reisen nach Mallorca zuletzt gestattet wurden, aber Urlaub innerhalb Deutschlands faktisch unmöglich ist. Am Mittwoch beauftragte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) daher Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), Auslandsreisen zu überprüfen. Das meldet die „Bild“-Zeitung. Im Sommer 2020 galt eine derartige Testpflicht bereits für die Türkei: Airlines durften nur Reisende mit dem Ziel Deutschland an Bord lassen, die einen negativen PCR-Test vorweisen konnten, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte.

Die neue Testpflicht „soll unabhängig davon gelten, ob die Beförderung aus einem Risikogebiet stattfindet“, heißt es im Begleitschreiben des Ministeriums an das Kanzleramt und die anderen Ressorts. „Personen, die einen entsprechenden Testnachweis nicht vor Abreise ihrem Beförderer vorlegen können, dürfen nicht befördert werden“, heißt es in dem Text.

Bund und Länder hatten die Neuerung grundsätzlich in der Nacht zum Dienstag in ihren Corona-Beratungen beschlossen. Bisher ist eine Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland nur für Reisende vorgesehen, die sich in den zehn Tagen zuvor in einem Gebiet aufgehalten haben, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind oder Mutationen verbreitet sind.

Wie es in dem Entwurf heißt, ergänze das Testen andere Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen einer Maske, Abstandhalten und Hygienemaßnahmen – diese müssten unbedingt weiter eingehalten werden.

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