Kaiserslautern Tierquälerei: Gericht erkennt bei Schlachthof-Mitarbeitern „rohe Gesinnung“

Mitarbeiter der Pferdemetzgerei Härting müssen in Haft.
Mitarbeiter der Pferdemetzgerei Härting müssen in Haft.

Im Prozess um die Tierquälerei-Vorwürfe gegen die Kaiserslauterer Pferdemetzgerei Härting ist am Donnerstag das Urteil gesprochen worden. Das Amtsgericht Kaiserslautern sah es als erwiesen an, dass drei heute 34, 59 und 60 Jahre alte Mitarbeiter des Schlachtbetriebs im Spätjahr 2021 in einer Vielzahl von Fällen Schweine, Rinder und Pferde unsachgemäß töteten und ihnen dadurch unnötige Qualen bereiteten. Der 34-Jährige wurde wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 60-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der 59-Jährige wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt wurde. Der Geschäftsführer des Unternehmens muss 5000 Euro Geldbuße entrichten, weil er nach Auffassung des Gerichts seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Auch der Firma wurde eine Geldbuße in gleicher Höhe auferlegt. Die Verteidigung des 34-Jährigen hat noch im Gerichtssaal angekündigt, in Berufung zu gehen.

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