Kusel/Karlsruhe Urteil gegen Polizistenmörder Andreas S. rechtskräftig

Andreas S. (links) mit seinem Verteidiger Lars Nozar.
Andreas S. (links) mit seinem Verteidiger Lars Nozar.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Polizistenmörders von Kusel gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern verworfen. Das teilte das Gericht soeben auf eine Anfrage der RHEINPFALZ von heute Vormittag mit. Damit steht fest: Andreas S. muss eine lebenslange Haft absitzen. Da das Landgericht Kaiserslautern zudem die besondere Schwere der Schuld feststellte, kann er nicht nach 15 Jahren Haft freikommen. Die Verteidiger von Andras S., Lars Nozar und Leonhard Kaiser hatten das Urteil des Landgerichts nicht akzeptiert und deshalb den Bundesgerichtshof angerufen. Dieser erkannte keine Rechtsfehler im Urteil, womit dieses rechtskräftig wird. Andreas S. kann nun als Polizistenmörder von Ulmet (Kreis Kusel) bezeichnet werden. Alles über den Doppelmord und den folgenden Prozess finden Sie hier.

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