Speyer Urteil zu Messerangriff: Verteidiger legt Revision ein

Zu langer Haftstrafe verurteilt: Asylbewerber aus Afghanistan (Mitte). Sein Verteidiger legt gegen das Urteil nun Rechtsmittel e
Zu langer Haftstrafe verurteilt: Asylbewerber aus Afghanistan (Mitte). Sein Verteidiger legt gegen das Urteil nun Rechtsmittel ein.

Wegen des Messerangriffs im vergangenen Oktober gegen eine Mutter und deren Tochter in einer Wohnung in der Wormser Landstraße in Speyer, war der Täter am Montag vor dem Landgericht Frankenthal zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah den Mordversuch gegen die Tochter und den Totschlagsversuch gegen die Mutter, beides in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, als erwiesen an. Gegen dieses Urteil hat nun der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Gert Heuer (Ludwigshafen), Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft – sie hatte zwölf Jahre wegen zweifachen Mordversuchs beantragt – und die Vertreterin der Nebenklage der beiden Frauen, Rechtsanwältin Katja Kosian aus Speyer, haben sich noch nicht geäußert. Die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels beträgt eine Woche, beide haben also noch einige Tage Zeit zum Überlegen. Erst mit Zustellung des schriftlich ausgefertigten Urteils mit der Begründung beginnt die Frist von einem Monat, innerhalb derer die Revision begründet werden muss.

Selbst schwieg er bis zuletzt: der angeklagte Asylbewerber aus Afghanistan (Mitte).
Speyer/Frankenthal

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