LÜbcke-Prozess Verteidiger eines Angeklagten fordert Freispruch

Walter Lübcke wurde auf der Terrasse seines Hauses erschossen.
Walter Lübcke wurde auf der Terrasse seines Hauses erschossen.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Verteidiger des wegen Beihilfe angeklagten Markus H. für seinen Mandanten Freispruch gefordert. In seinem Schlussvortrag vor dem Oberlandesgericht (OLG) forderte der Anwalt Björn Clemens außerdem, das Gericht solle feststellen, dass H. „für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen ist“. Clemens widersprach dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft, H. habe den Hauptangeklagten Stephan E. politisch beeinflusst und radikalisiert.

In dem Verfahren wird dem 47 Jahre alten Deutschen E. vorgeworfen, im Juni 2019 den CDU-Politiker Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen zu haben. Die Anklage geht von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für E. und eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten für H. gefordert.

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