Corona Wer im Oktober seinen Impfstatus verliert
Bislang reichten zwei Impfungen gegen Covid-19 oder eine nachgewiesene Infektion und eine Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten. Das ändert sich ab dem 1. Oktober, wenn das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt.
Das ändert sich
Ab diesem Zeitpunkt sind drei Impfdosen nötig, um den Status „vollständig geimpft“ zu erhalten. Wichtig ist, dass es sich dabei um einen Impfstoff handelt, der in der EU zugelassen ist. Wer nachweisen kann, dass er bereits mit dem Coronavirus infiziert war, benötigt nur zwei Impfungen. Bestand die Infektion vor der ersten Impfung, muss ein Antikörper-Test vorgelegt werden. Nach der ersten oder zweiten Impfung genügt ein mindestens 28 Tage alter PCR-Test als Nachweis.
Benötigt wird der Impfstatus in Deutschland derzeit nur bei Menschen, die in Kliniken, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten. Im Alltag spielt er als Zugangskriterium zu Orten und Veranstaltungen keine Rolle.