Recht Zwangsbehandlung: Bundesverfassungsgericht prüft

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2016 wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Zwangsbehandlung geändert.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2016 wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Zwangsbehandlung geändert.

In Ausnahmefällen dürfen Menschen gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich gerade zum zweiten Mal mit der Zwangsbehandlungen von psychisch Kranken. Ist der Staat zu weit gegangen?

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