Pirmasens 41-Jähriger Dieb: Einmal Freispruch, einmal Gefängnis

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Das Pirmasenser Schöffengericht sprach am Dienstag einen 41-Jährgien vom Vorwurf frei, in die Wohnung seiner Schwester eingebrochen und zwei Handys gestohlen zu haben. Ins Gefängnis muss er aber trotzdem – wegen diverser Ladendiebstähle.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 41-Jährigen zur Last gelegt, in der Nacht auf den 18. April über einen Zaun auf die Dachterrasse der Wohnung seiner Schwester geklettert und ins Gebäude eingestiegen zu sein. Dort soll er zwei Mobiltelefone Samsung Galaxy entwendet haben. Der Angeklagte hatte das vehement bestritten.

Es seien „nur zwei Handys fortgekommen. Sonst nichts. Das ist das Komische“, betonte die 45-jährige Schwester des Angeklagten am Dienstag vor Gericht. In der Nähe des Gartens hätte Einbruchswerkzeug gelegen und an der Tür zum Lager hätten Elektrogeräte zum Abtransport bereit gelegen. Sie habe zwei Personen im Verdacht gehabt: ihren Bruder und ihren Ex-Freund. Mit letzterem habe es bei der Trennung „Knatsch gegeben“. Und ihr Bruder habe immer Geld gebraucht. Die beiden Handys seien aber nicht bei dem Angeklagten gefunden worden, informierte der Richter. Man müsse wisse, wo die Handys liegen, um sie mitzunehmen, ohne Geräusche zu machen, gab die 45-Jährige weiter an. Aber ihr Bruder sei nie in ihrer Wohnung gewesen, er könne nicht wissen, wo sie liegen.

Die Mutter des Angeklagten erzählte: „Geld braucht er immer. Aber er bekommt keins.“ Er bekomme etwas zu essen und die Wäsche gewaschen, sagte sie. Aber sie glaube nicht mehr, dass er der Täter war. „Er gibt zu, wenn er was angestellt hat.“ Er sei in falsche Gesellschaft gekommen. Wenn er unter Drogen sei, sei nicht mehr mit ihm zu reden, erläuterte die Mutter.

Nach dem Freispruch kommt die Haftstrafe

Nach diesen Aussagen waren sich Schöffengericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger einig, dass dem Angeklagten ein Einbruch in die Wohnung seiner Schwester nicht nachgewiesen werden könne. So kam es zum Freispruch.

Aber die Anklage hatte dem 41-Jährigen auch verschiedene Ladendiebstähle vorgeworfen. Die hatte der Mann am ersten Verhandlungstag zugegeben. Er soll Bücher aus der Auslage eines Buchladens entwendet haben. In einem Bekleidungsgeschäft soll er Kleidung mitgehen gelassen haben und in Einkaufsmärkten Waren gestohlen haben. Dabei soll er einmal eine Schaufensterscheibe eingeschlagen und ein anderes Mal trotz Hausverbots den Laden betreten haben.

Das Schöffengericht verurteilte den Mann wegen acht Diebstählen, davon einmal mit Sachbeschädigung, einmal mit Hausfriedensbruch und dreimal mit geringfügigem Wert, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.

Eine positive Sozialprognose, die für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nötig gewesen wäre, verneinte das Gericht. Der Angeklagte sei immer wieder einschlägig aufgefallen, sei auch bereits in Haft gewesen und lebe in den Tag hinein. Sein Umfeld sei das Problem. Seine Drogenabhängigkeit sei der Hintergrund für die Taten. „Sie müssen etwas ändern, damit es nicht so weitergeht“, riet der Richter dem 41-Jährigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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