Pirmasens Angeklagter bestreitet, gedealt zu haben: Gericht verhängt Bewährungsstrafe und Arbeitsstunden

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Wegen gewerbsmäßigen Handels mit Cannabis in nicht geringer Menge in acht Fällen hat das Pirmasenser Schöffengericht am Dienstag einen 28-jährigen Pirmasenser zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht hielt die Aussagen des Mannes wohl für teils wenig glaubhaft.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken legte dem Angeklagten zur Last, zwischen April und Juni vergangenen Jahres insgesamt 2200 Gramm Haschisch gekauft und 1200 Gramm verkauft zu haben. Er habe sich mit dem gewinnbringenden Weiterverkauf eine dauerhafte Einnahmequelle verschaffen wollen.

Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, dass er Haschisch gekauft habe – 100 oder gar mehrere 100 Gramm auf einmal. Das sei jedoch zum Eigenverbrauch bestimmt gewesen. Er habe auch mal jemandem zehn Gramm zum Probieren abgegeben. Aber er habe nichts verkauft und nichts verdient, beteuerte der 28-Jährige. Schon gar nicht habe er 1000 Gramm auf einmal gekauft und für 8000 Euro verkauft, wie die Anklage behaupte. Er habe nie 8000 Euro gehabt. „Ich bin Kiffer“, betonte er. Seit seinem elften Lebensjahr konsumiere er THC, in seinen Hochzeiten 20 Gramm pro Tag. Finanziert habe er das (damals) mit Hartz-IV sowie mit Geld von seiner Mutter und von Freunden. Er habe eine Platte geholt und erst im nächsten Monat bezahlt, sagte der Angeklagte.

„Im Dunstkreis anderer Dealer bewegt“

Der Richter konfrontierte den Mann mit einer Vielzahl verdächtiger Chats, in denen es um Drogen-Angebote und Preise ging, einmal auch um die schlechte Qualität des gelieferten Stoffs. Der Angeklagte behauptete hingegen: „Es ist viel geschrieben worden, aber nie geliefert.“ Teils würden ihm die genannten Namen nichts sagen.

Ein Polizeibeamter berichtete, der Name des Angeklagten sei bei Ermittlungen gegen mehrere andere Personen aufgetaucht. Bei einer Durchsuchung in seiner Wohnung habe man kleine Drogenmengen gefunden und eine Machete griffbereit neben dem Bett. Bei der Polizei habe er keine Angaben machen wollen. Anschließend aber eine Drogen-Dealerin angerufen und der mitgeteilt, dass er mit den Drogen weitermachen wolle. Die Polizei hörte deren Telefon ab. Der Angeklagte habe sich „im Dunstkreis anderer Dealer bewegt“, sagte der Beamte.

Gericht verhängt Arbeitsstunden und zieht Geld ein

Ein anderer berichtete, der Angeklagte sei als Lieferant an die Stelle eines verhafteten Drogenverkäufers getreten. Eine Dealerin habe bei ihm wegen Stoff angerufen und er habe wiederum bei einem anderen nachgefragt. Er sei „nicht der Klein-Dealer“, konstatierte die Oberstaatsanwältin.

Das Gericht hielt es für „schwer nachvollziehbar, dass alles zum Eigenverbrauch“ gewesen sei. Aus den Auswertungen und den Angaben des Angeklagten ergebe sich ein anderes Bild. Der 28-Jährige hatte angegeben, dass er inzwischen nur noch zwei Gramm pro Woche konsumiere und ganz von den Drogen wegkommen wolle. Und er mache demnächst den Stapler-Führerschein und wolle auch wieder arbeiten. Der Richter belehrte ihn, dass es gut wäre, wenn das klappen würde – und auch das mit der Bewährung.

Als Auflage muss der 28-Jährige 300 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und an monatlichen Suchtberatungsgesprächen teilnehmen. Er erhält einen Bewährungshelfer. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 2400 Euro an. Das Urteil ist rechtskräftig.

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