Pirmasens Anhaltende Trockenheit: Stadt verbietet offenes Feuer im Freien

Am Donnerstagmorgen wurden wie hier am Eisweiher die Verbotsschilder an öffentlichen Grillplätzen aufgehängt.
Am Donnerstagmorgen wurden wie hier am Eisweiher die Verbotsschilder an öffentlichen Grillplätzen aufgehängt.

Aufgrund der anhaltenden Hitze und großen Trockenheit kann jeder Funke einen verheerenden Brand auslösen. Deshalb hat die Stadt Pirmasens das Hantieren mit offenem Feuer im Außenbereich verboten. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres.

Es geht dabei vor allem um Grill- und Lagerfeuer. Das Verbot umfasst damit auch holz- und kohlebetriebene Grills sowie Camping- und Gasgrills. Es verbietet auch die Nutzung von ausgewiesenen Grillplätzen in öffentlichen Parkanlagen und im Außenbereich. Verboten ist ausdrücklich auch das Anzünden von Fackeln, Kerzen oder ähnlichen Gegenständen, wie beispielsweise Shishas, im Außenbereich und in öffentlichen Parkanlagen. Ebenso untersagt ist das Abbrennen privater Feuerwerke.

Ordnungsdezernent Denis Clauer bittet die Bürger um Verständnis für diesen Schritt: „Rasenflächen, Bäume und Büsche sind bereits jetzt ausgetrocknet. Selbst bei größter Umsicht kann ein Funke ausreichen, einen Brand zu verursachen. Welche verheerenden Auswirkungen ein Feuer haben kann, erleben wir leider aktuell direkt vor unserer Haustür“, meint Clauer den Waldbrand zwischen Pirmasens und Rodalben. Clauer verweist zudem auf den sogenannten Grasland-Feuerindex, der vom Deutschen Wetterdienst herausgegeben wird. Der Index beschreibt die Feuergefährdung von offenem, nicht abgeschattetem Gelände. Für ganz Rheinland-Pfalz gilt demnach derzeit die zweithöchste Gefährdungsstufe.

Grillen auf der Terrasse ist weiterhin erlaubt

Von der Verbotsregelung nicht betroffen sind befestigte Feuerstellen auf privaten Grundstücken, das Grillen auf der Terrasse ist also erlaubt. Bei Nutzung dieser Feuerstellen rät die Stadtverwaltung jedoch dringend, entsprechende Löschmittel in unmittelbarer Nähe der Feuerstelle bereitzuhalten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Regelungen droht ein Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro. Kontrolliert wird das Verbot durch das Ordnungsamt.

Da auch der Waldfriedhof und die Friedhöfe in den Ortsbezirken sowie auf der Ruhbank betroffen sind, wird dringend empfohlen, dort das Entzünden von Grablichtern ebenfalls zu unterlassen. Auch für den Wald gilt eine erhöhte Gefahr. Böden, Vegetation und herabgefallenes Laub sind extrem ausgetrocknet und leicht entzündlich. Spaziergänger werden daher um umsichtiges Verhalten gebeten. Auch achtlos weggeschnippte glühende Zigarettenstummel können Auslöser für einen Waldbrand sein. Die Verwaltung appelliert zudem dringend an alle Erholungssuchenden, die Zufahrtswege von Feldern und Waldwegen freizuhalten, damit im Ernstfall auch große Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsdienste ausreichend Platz zur Durchfahrt haben.

x