Pirmasens Aufgepasst an Halloween: Nicht alle Streiche sind erlaubt

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Ehe es in der Nacht zum 1. November auch in und um Pirmasens wieder schaurig-schön wird, warnt das Landeskriminalamt, dass auch an Halloween nicht alle Streiche erlaubt sind: „Denn so mancher Scherz wird schnell zur Straftat.“ Wenn Scharen von kleinen und großen Leuten von Haus zu Haus ziehen und „Süßes, sonst gibt’s Saures“ fordern, gelten auch für sie Regeln. „Müll im Vorgarten verteilen, die Hauswand mit Farbe beschmieren oder Autos zerkratzen: All das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar“, warnen die Beamten. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe und mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen, etwa Parkbänke oder Züge.

Am besten sei es, wenn Eltern vorab mit ihren Kindern besprechen, was sie dürfen und was nicht. Eltern sollten zudem ein Auge darauf haben, was die Kinder mitnehmen, wenn sie um die Häuser ziehen. „Machen Sie Ihrem Kind Mut, trotz Gruppendruck nicht bei üblen Streichen mitzumachen. Falls möglich, begleiten Sie Ihre Kinder auf Ihrer Halloween-Runde“, empfehlen die Beamten.

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