Pirmasens Damen-Quartett bricht in Wohnung ein

Einen seltenen Anblick gab es am Mittwoch beim Amtsgericht Pirmasens: vier junge Damen gemeinsam auf der Anklagebank – alle aus Pirmasens. Ein Wohnungseinbruch mit Diebstahl eines Fernsehers am 22. Januar 2015 bei der Tante der ältesten Angeklagten hatte die jungen Frauen zusammen auf die Anklagebank gebracht.

Jugendrichter Mark Edrich verurteilte die 24-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Eine 18-Jährige muss 30 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Eine 20-Jährige, die zusätzlich wegen zehnfachen Schwarzfahrens (juristisch: Erschleichen von Leistungen) verurteilt wurde, muss 45 Stunden verrichten. Und eine weitere 20-Jährige, die nur wegen Beihilfe verurteilt wurde, muss 20 Stunden Arbeit ableisten. Wie war es zur Tat gekommen? Die 20-Jährige hatte „aus Wut und aus Spaß“, wie sie sagte, die Idee geäußert, den tollen Fernseher der Tante der 24-Jährigen zu klauen. Da sie aber ein schlechtes Gewissen gehabt habe, habe sie nur Schmiere gestanden. Dies wertete das Gericht lediglich als „Beihilfe“. Die Versuche der 24-Jährigen, mittels eines Schraubenziehers die Wohnungstür zu öffnen, seien misslungen. Erst als die 18-Jährige die Tür eingetreten habe, seien sie in die Wohnung gelangt. „Ich habe in dem Moment nicht nachgedacht“, sagte die Jüngste über ihre Handlungsweise. Die Älteste und die andere 20-Jährige hätten den Fernseher herausgeholt. Später stellte die 20-Jährige den Fernseher bei einem Bekannten unter, angeblich weil bei ihr renoviert werde, verkaufte das Diebesgut dann aber für 100 Euro an den Bekannten. Das Geld hatten sich die vier jungen Damen teilen wollen. Der Käufer habe aber nicht gezahlt. Interessant war die Aussage dieses Bekannten: Er habe den Fernseher abkaufen wollen, weil er einen gebraucht habe. Weil aber die Fernbedienung gefehlt habe, habe er eine gekauft und den Fernseher weiterverkauft. Geld habe er aber keines bekommen und auch an seine Verkäuferin kein Geld bezahlt. Er habe dann seinen alten Röhrenfernseher weiterbenutzt. Den angeklagten Betrug zu Lasten des Fernsehkäufers stellte das Gericht ein, da dieser „keine Vermögensverfügung“ getroffen, also nicht gezahlt habe. Die Betreuerin der 20-Jährigen, die auch wegen Schwarzfahrens verurteilt wurde, berichtete, es fehle der jungen Frau an „Tagesstruktur“ und sie füge sich schnell Verletzungen zu, wenn Konflikte aufträten. Sie wertete es als großen Erfolg, dass die 20-Jährige sie inzwischen zurückrufe beziehungsweise das Telefon abnehme, wenn sie sie anrufe. Die 24-Jährige, als Einzige zur Tatzeit bereits Erwachsene, kämpfte zeitweilig mit den Tränen und äußerte: „Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es machen.“ Auch die drei anderen bereuten ihre Tat vor Gericht. Das Gericht hielt den Angeklagten ihr freimütiges Geständnis zu gute. Negativ wertete es jedoch die Höhe der Beute, die Tatdauer, das gemeinschaftliche Zusammenwirken sowie bei der 24-Jährigen ihre Vorstrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (arck)

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