Pirmasens Drogendealer muss erneut ins Gefängnis

Unter anderem Drogen und eine Feinwaage fanden in der Ermittler in der Wohnung.
Unter anderem Drogen und eine Feinwaage fanden in der Ermittler in der Wohnung.

Weil er mit Cannabis und anderen Drogen Handel getrieben und dabei ein Springmesser und Pfefferspray parat gehabt haben soll, muss ein 52-Jähriger für drei Jahre ins Gefängnis. Es ist nicht seine erste Haft.

Vor über zwei Jahren, im August 2022, durchsuchte die Polizei eine Pirmasenser Wohnung, in der sich der Angeklagte aufhielt, für die er aber nicht gemeldet war. Die Beamten fanden in verschiedenen Behältnissen in Küche, Wohnzimmer und Flur insgesamt über 300 Gramm Haschisch und Cannabisprodukte, vier Ecstasy-Tabletten und im Gefrierschrank rund 70 Gramm Amphetamin, außerdem eine Feinwaage und in der Nähe ein Springmesser und ein Pfefferspray. Eine Auswertung des Handys des Mannes soll Aufschluss über die Kundschaft gegeben haben. Durch einen Tipp von Nachbarn war die Polizei auf besagte Wohnung aufmerksam geworden. Es rieche nach Cannabis aus der Wohnung, es gebe viele Besucher und es werde etwas übergeben, war die Information.

Der Angeklagte räumte vor dem Pirmasenser Schöffengericht ein, dass er mit Drogen gedealt habe. Aber nicht in der Wohnung, sondern im Treppenhaus oder vor der Haustür – während die Wohnungsinhaberin auf der Arbeit war. Zwei bis dreimal pro Tag über mehrere Monate habe er ein bis zwei Gramm pro Kunde verkauft. Aber von dem Messer und dem Pfefferspray habe er nichts gewusst, behauptete er. Er habe auch selbst Haschisch und Amphetamin konsumiert, bekannte er, aber nicht in der Wohnung. Er wäre sonst rausgeflogen, gab er an.

Richter hat nur wenig Hoffnung auf Besserung

Die 28-jährige Wohnungsinhaberin, die ein achtjähriges Kind hat, erzählte, den Angeklagten kenne sie aus ihrer Pubertät. Nach seiner Haftentlassung habe sie ihm helfen wollen, wieder im Leben anzukommen. Deshalb habe sie ihn auf der Couch im Wohnzimmer schlafen lassen. Etwa ein Jahr lang habe der Mann bei ihr gewohnt. Von den Drogen in ihrer Wohnung sei ihr nichts aufgefallen. In ihrer Wohnung habe es auch nicht komisch gerochen, nur im Treppenhaus, sagte sie. Die Polizei hatte hingegen Cannabisgeruch in der Wohnung wahrgenommen. Das Springmesser habe sie mal geschenkt bekommen, sagte die Zeugin weiter. Ob das Pfefferspray ihr gehört, wisse sie nicht. Nach der Durchsuchung sei sie erbost und enttäuscht gewesen und habe den Mann aufgefordert auszuziehen, was der auch getan habe. Die Oberstaatsanwältin ging von Mitbesitz des Angeklagten an Springmesser und Pfefferspray aus. Dass die Wohnungsinhaberin nichts gerochen hatte, glaubte das Gericht nicht.

Der 52-Jährige war bereits viermal in Haft und hat eine lange Vorstrafenliste. Er sei nicht der typische Konsument und habe etwas gelernt, sagte der Richter. Aber er habe nur geringe Hoffnung, dass er irgendwann den Absprung von den Drogen schaffe. Problematisch sei, dass es so weitergehe, wenn er wieder aus der Haft komme, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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