Pirmasens „Erfolgreiche Schlägerei“ auf Exefest

Ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Pirmasens hatte am Mittwoch das letztjährige Exefest. Jugendrichter Mark Edrich verurteilte einen 18- und einen 19-jährigen Pirmasenser, die aus dem Jugendarrest vorgeführt wurden, wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Außerdem müssen sie je 120 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Jugendrichter Edrich sah es als bewiesen an, dass die beiden zusammen mit einem weiteren jungen Mann am 16. September 2017 auf einen 19-Jährigen auf dem Exerzierplatz eingeschlagen hatten, so dass das Opfer eine erhebliche Verletzung am Auge erlitt. Dazu passte auch ein von dem 19-jährigen Angeklagten in einem sozialen Netzwerk gepostetes Foto mit der Anmerkung: „Heute eine erfolgreiche Schlägerei und danach geht’s weiter“. Die Erklärung des Angeklagten, er sei zusammengeschlagen worden und unverletzt herausgekommen, deshalb sei es für ihn eine „erfolgreiche Schlägerei“ gewesen, überzeugte den Richter hingegen nicht. Auch passe die Version der Angeklagten nicht zum Verletzungsbild. Die Männer hatten behauptet, der ältere Angeklagte sei geschlagen und auf dem Boden liegend getreten worden, habe dann selbst um sich getreten und der jüngere haben das spätere Opfer nur „weggestumbt“. Das spätere Opfer sei eifersüchtig auf sie gewesen, weil sie vor ihm mit dessen Freundin zusammen waren, nannten sie als Grund für die Auseinandersetzung. Der Geschädigte hatte ausgesagt, er habe die beiden ansprechen wollen, weil sie ihn öfter beleidigt hätten. Ein Mädchen habe dem älteren Angeklagten eine Ohrfeige gegeben. Dann seien die beiden Angeklagten und eine weitere Person auf ihn losgegangen. Er sei nicht auf eine Schlägerei aus gewesen, betonte er. Auch andere Zeugen bestätigten, dass die drei auf das spätere Opfer losgegangen seien. Der Richter sah bei beiden Angeklagten schädliche Neigungen und Erziehungsdefizite. Beide waren bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und hatten Jugendarreste abgesessen und sitzen sie derzeit ab. „Jugendarrest reicht nicht“, befand Edrich. Sie hätten jahrelang nichts gemacht, hielt er ihnen vor: keinen Schulabschluss, keine Ausbildung, keine Arbeit. „Sehen Sie es als letzte Chance“, sagte er hinsichtlich der verhängten Bewährungs-Jugendstrafe. Wenn es nicht gut laufe, sie etwa die Sozialstunden nicht machten, dann entscheide er über die Höhe der Jugendstrafe. Die betrage mindestens sechs Monate und müsse nicht unbedingt zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Staatsanwalt hatte für beide eine Verwarnung mit je 150 Sozialstunden, drei Wochen Dauerarrest und Betreuungsweisungen beantragt.

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