Pirmasens Finger gebrochen und blaue Flecken: 52-Jähriger nach Gewalttaten an Ex-Freundin verurteilt

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„Es war eine toxische Beziehung“, darin waren sich Angeklagter und Geschädigte einig. Das Pirmasenser Amtsgericht hat den 52-jährigen Angeklagten am Montag wegen zweifacher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt.

Die beiden angeklagten Vorfälle liegen acht Jahre zurück. Im Februar 2016 seien die Geschädigte und der Angeklagte als Aussteller auf einer Messe in Dortmund gewesen, erzählte die 38-jährige, die damals die Lebensgefährtin des Mannes war. Abends in der Ferienwohnung habe der heute 52-Jährige verlangt, dass sie noch etwas für die Messe fertig mache. Sie habe aber zu Bett gehen wollen. Darüber sei es zum Streit gekommen. Er habe sie am Arm gepackt. Als sie Hilfe herbeirufen wollte, habe er ihr ihr Handy abgenommen. Da habe sie sein Handy ergriffen. Aber er habe sie an den Händen festgehalten und ihr Handgelenk immer weiter gedreht, bis es gekracht habe. Ihr Ringfinger sei gebrochen gewesen, für acht Wochen habe sie eine Gipsschiene tragen müssen. Der Finger sei noch heute nur eingeschränkt beweglich.

Bereits zuvor sei es zu Vorfällen mit körperlicher Gewalt gekommen, sagte sie. Aber sie sei erst zwei Jahre später wegen anderer Dinge zur Polizei gegangen. Angeklagt war außerdem ein Vorfall vom Juni 2016 in Pirmasens: Ihr Auto habe nach dem Wochenende zum Tüv gemusst, der war bereits abgelaufen, erzählte die 38-Jährige. Vorher habe der 52-Jährige noch etwas daran reparieren sollen. Er habe aber etwas anderes vorgehabt. Wieder sei es zum Streit gekommen. Der Mann habe sie dabei an den Haaren über den Hof des gemeinsam bewohnten Anwesens geschleift. Im Haus habe er auf sie eingeschlagen und ihr das Handy weggenommen. Er habe ihr etwas Metallisches – vermutlich einen Revolver – an den Kopf gehalten, einen Metallbolzen auf den Küchentisch gestellt und schließlich ein Messer in den Tisch gerammt. „An dem Abend war ich sicher, dass ich das Haus nicht mehr lebend verlasse“, offenbarte die Frau.

Mit anderen Frauen gab es ähnliche Vorfälle

Als ein Bekannter ein Wildschwein für die Kühlung gebracht habe, sei er aus dem Haus, habe aber die Haustür abgeschlossen. Dann sei er noch einmal zurückgekommen und wieder hinaus. Diesmal sei die Tür aber nicht verschlossen gewesen und sie sei hinaus. Der Besucher habe gemerkt, dass etwas nicht stimme. Der 52-Jährige habe sie wieder ins Haus geschickt und ihr das Handy zurückgegeben. Darüber habe sie dann mit dem Bekannten kommuniziert und ihn gebeten, solange zu bleiben, bis der 52-Jährige das Anwesen verlässt. Bei diesem Vorfall habe sie blaue Flecken erlitten. Am nächsten Morgen habe sie dann das Auto vollgepackt und sei zu ihren Eltern.

Das sei die endgültige Trennung gewesen. Später habe sie erfahren, dass es mit ihrer Vorgängerin identische Vorfälle gegeben habe, gab die 38-Jährige weiter an. Die genannte Vorgängerin berichtete, dass der heute 52-Jährige sie auf Oberarme und Oberschenkel geschlagen habe. Er sei krankhaft eifersüchtig gewesen und manipulativ. Er habe dafür gesorgt, dass sie keinen Kontakt mehr zu früheren Bekannten gehabt habe. Aber sie habe sich nicht getraut, zur Polizei zu gehen.

Angeklagter: „Die Beziehung war toxisch“

Der Angeklagte, der wegen Betrugs mehrfach vorbestraft und spielsüchtig ist, hatte zunächst geschwiegen. Schließlich bekannte er: „Die Beziehung war sehr toxisch“. Streit und Diskussionen seien meist von ihm gekommen und es sei öfter zu einem Handgemenge gekommen. Aber es habe etliche Möglichkeiten gegeben, aus dem Haus zu kommen oder Hilfe zu holen, behauptete er. Und: Er habe sich trennen wollen, aber die 38-Jährige habe ihn gehindert, zu seiner neuen Freundin zu fahren. An viele Details erinnerte er aber nicht mehr genau.

Bei dem Messe-Vorfall Dortmund habe er versucht, sein Handy zurückzubekommen. Er habe keine Absicht gehabt, ihr den Finger zu brechen. Sein Verteidiger sprach von Notwehr und plädierte diesbezüglich auf Freispruch. Bezüglich der übrigen Vorwürfe sprach er von einer „nicht glaubhaften Räuberpistole“. Amtsgericht und Staatsanwaltschaft hatten jedoch keinen Zweifel, dass sich die Vorfälle so zugetragen hatten, wie die Geschädigte sie geschildert hatte. Gewalttaten seien ihm nicht wesensfremd und die 38-Jährige habe keinen Belastungseifer an den Tag gelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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