Pirmasens Gefängnis statt Beratungshonorar: 30-Jähriger für Betrügereien bei Baufirma verurteilt

Zwölfmal hat d er Angeklagte Geld vom Firmenkonto der Baufirma abgehoben.
Zwölfmal hat d er Angeklagte Geld vom Firmenkonto der Baufirma abgehoben.

Ein 30-Jähriger hat sich tief in die Geschäfte der Firma eingemischt, obwohl er offiziell keine leitende Rolle innehatte. Während der Verhandlung kamen dubiose Praktiken ans Licht. Dafür muss der Mann jetzt ins Gefängnis.

Das Pirmasenser Schöffengericht hat am Mittwoch einen 30-Jährigen wegen gewerbsmäßiger Veruntreuung von Geldern einer Baufirma in zwölf Fällen und gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit einem Bagger verurteilt. Die Strafe: drei Jahre Gefängnis – mehr als vom Staatsanwalt beantragt.

Zwischen 28. Oktober 2021 und 7. Januar 2022 soll der Angeklagte zwölfmal mit der auf ihn ausgestellten EC-Karte Beträge vom Konto einer Baufirma abgehoben und für sich verwendet haben. Insgesamt waren es fast 24.500 Euro. Die Frage war, ob er das durfte oder seine Befugnis missbraucht hat, und welche Stellung der Angeklagte in dem Unternehmen hatte.

Welche Rolle hatte der 30-Jährige in der Firma?

Der Angeklagte wollte nach eigenen Angaben nur Berater und Sprachmittler für zwei Landsleute sein, die Deutsch weder lesen noch schreiben noch sprechen konnten. Aber er habe sich als „faktischer Geschäftsführer generiert“, dann müsse er auch als solcher behandelt werden, erläuterte der Staatsanwalt im Prozess. Der Angeklagte habe sich neben dem Übersetzen auch um Finanzen, Papierkram, Auftrags-, Materialbeschaffung sowie Rechnungswesen gekümmert – in einer Firma, in der er weder angestellt noch Mitinhaber war. Rechnungen für seine Dienste hat er nicht vorgelegt. Die beiden Inhaber hingegen waren schlicht Bauarbeiter.

Der Vorsitzende Richter Alexander Kolb formulierte drastisch: „Er hatte das Schalten und Walten. Er hatte zwei Deppen gefunden, auf deren Namen man das machen kann.“ Der Hintergrund: Der Angeklagte war mit zwei eigenen Firmen gescheitert. „Irgendwann ist der Name verbraucht“, erklärte Kolb. Dann müsse man andere benutzen, um nach außen ein Bild darzustellen. Deshalb habe er einen auf die Baufirma geleasten Mercedes C-Klasse gefahren, obwohl er keinen Führerschein mehr gehabt habe, kreidete ihm der Richter an. Aus seinen Vorstrafen wegen Vermögensdelikten und Fahrens ohne Führerschein und einem Gefängnisaufenthalt habe er nichts gelernt.

Abhebung im Spanien-Urlaub

Das Gericht war davon überzeugt, dass der Mann Barabhebung auch für sich verwendet hatte, zumal der 30-Jährige eingeräumt hatte, sich im Spanien-Urlaub einmal am Firmenkonto bedient zu haben. Eine Polizeibeamtin hatte angegeben, dass nur Abhebungen angezeigt worden seien, die die Firmeninhaber und ihr Steuerberater nicht hätten nachvollziehen können.

Verteidiger Christian Zinzow kritisierte harsch, dass Polizei und Staatsanwaltschaft nicht die Unterlagen beim Steuerberater im Detail eingesehen, Unterlagen bei Baumaterial- und Maschinen-Lieferanten angefordert und abgeglichen hätten. Es habe ein „buchhalterisches Wirrwarr“ bestanden, räumte er ein. Aber das sei eine zivilrechtliche Angelegenheit, keine strafrechtliche.

Betrug mit Bagger und Bank

Die Sache mit dem Bagger sei „der Oberklopper“ gewesen, befand Kolb. Ein 52-jähriger hatte in einen Bagger für die Baufirma investieren wollen. Dafür soll der 52-Jährige dem Angeklagten für den Bagger-Kauf 4000 Euro in bar und 12.000 Euro auf das Firmenkonto gezahlt haben. Zum Kauf kam es aber nicht. Schließlich gab der Angeklagte beim Notar ein Schuldanerkenntnis über 15.000 Euro zugunsten des 52-Jährigen ab, zahlte die Raten aber nicht regelmäßig.

Ein weiterer „Klopper“ war für den Richter aber die Sache mit der Bank: Damit die Bank für das Firmenkonto eine Kreditlinie über 13.000 Euro einräumt, soll der 30-Jährige eine Rechnung über angeblich erbrachte Bauarbeiten über 30.000 Euro eingereicht haben, die es nicht gibt. Die vom Bauherrn zu den Akten gereichte Rechnung soll erheblich niedriger sein und ein anderes Datum, Rechnungsnummer und Positionen aufweisen. Mit dieser Baustelle hatte der Angeklagte ganz viel Ärger, der Bauherr machte Mängel über Mängel geltend. Der Angeklagte sei „an den Falschen geraten, an einen Bau-Ingenieur und Bau-Sachverständigen. Das ist das Schlimmste, was man machen kann“, belehrte Kolb.

Richter prophezeit weiteren Ärger

Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte mit den für den Bagger-Kauf überwiesenen 12.000 Euro von Anfang an das Minus auf dem Firmenkonto ausgleichen wollte, was auch so geschah. Und das ist Betrug. „Er hat ein Loch gestopft, um sich wieder zu bedienen“, konstatierte der Richter.

Zur Sprache kam auch, dass der Angeklagte auf Rechnungen zum Teil die Kontoverbindung seiner Mutter angegeben hatte und auf Baustellen teils auch Schwarzarbeiter zum Einsatz gekommen sein sollen. Aber das war nicht Teil der Anklage, auch nicht die Vorlage der fingierten Rechnung bei der Bank. „Da wird noch einiges auf sie zukommen“, prophezeite Kolb dem Angeklagten.

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