Pirmasens Gefundenen Gutschein gleich umgesetzt und jetzt verurteilt

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Wegen Fundunterschlagung hat das Pirmasenser Amtsgericht am Mittwoch einen Mann zu einer Geldstrafe von 700 Euro (35 Tagessätze à 20 Euro) verurteilt. Außerdem ordnete es die Einziehung des genutzten Vorteils von 400 Euro an.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 51-Jährigen die Unterschlagung und Verletzung des Briefgeheimnisses vorgeworfen. Sie war davon ausgegangen, dass er als damaliger Mitarbeiter der Deutschen Post ein Einschreiben geöffnet, den darin enthaltenen Wunschgutschein über 400 Euro an sich genommen und bei einem Internet-Händler eingelöst habe.

Vor Gericht gestand der 51-Jährige, er habe nach Weihnachten 2021 auf dem Bürgersteig in der Blümelstalstraße einen Gutschein ohne Umschlag gefunden, eingesteckt und später eingelöst. Aber das sei unabhängig von seiner damaligen beruflichen Tätigkeit gewesen. Das sei nicht sein damaliger Zustellbezirk gewesen und er kenne den Geschädigten auch nicht.

Das Gericht ging deshalb nur von der Unterschlagung eines Fundes aus. Das Urteil gegen den Mann ist noch nicht rechtskräftig.

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