Pirmasens Haftbefehl beantragt: Junge Frau lässt Gericht warten

Eine junge Frau hätte sich gestern vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Pirmasens verantworten sollen. Aber sie erschien nicht. Laut Staatsanwältin soll sie in drei Fällen Diebstähle begangen und in einem Fall den Verdacht auf eine andere Person gelenkt haben. Letzteres brachte ihr eine Anklage wegen „falscher Verdächtigung“ ein.

Jugendrichter Mark Edrich stellte fest, dass der Angeklagten die Ladung zum Termin noch in der Justizvollzugsanstalt zugestellt worden war, sie diese also sicher erhalten hat. Aber weder Gericht und Staatsanwältin noch die Vertreter von Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe wussten, wo sich die Frau derzeit aufhält. Beim Einwohnermeldeamt sei sie mit „unbekanntem Aufenthalt“ verzeichnet. Das Gericht versuchte dennoch, sie polizeilich vorführen zu lassen. Bei der vermuteten Adresse wurde sie jedoch nicht angetroffen. Richter und Staatsanwältin diskutierten nun das weitere Vorgehen. Im Raum stand der Erlass eines Strafbefehls. Doch wohin sollte das Gericht diesen zustellen, wenn der Aufenthalt der Angeklagten unbekannt ist? Deutlich wurde, dass es in dieser Sache schon einmal einen Termin gegeben hatte. Damals war das Gericht aber nicht sicher gewesen, ob die junge Frau die Ladung auch erhalten hatte. Schließlich erließ das Gericht auf Antrag der Staatsanwältin einen Haftbefehl gegen die Frau.

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