FUSSBALL RHEINPFALZ Plus Artikel Haftung bei Strafen: TuS Erfweiler ändert Satzung, andere Vereine wollen folgen

Wenn Spieler oder Trainer den Schiedsrichter attackieren oder beleidigen, müssen sie künftig in manchen Vereinen die Verbandsstr
Wenn Spieler oder Trainer den Schiedsrichter attackieren oder beleidigen, müssen sie künftig in manchen Vereinen die Verbandsstrafe selbst zahlen.

Sollte dem TuS Erfweiler mal eine dicke Geldstrafe aufgebrummt werden, weil sich eines seiner Mitglieder auf dem Sportplatz ungebührlich verhalten hat, dann wird der vom Verband in Vereinshaftung zur Kasse gebetene TuS diese „Auslagen“ von dem Mitglied einfordern. Denn der TuS ist der erste Verein im Fußballkreis Pirmasens/Zweibrücken, der aufgrund einer „Empfehlung“ des Südwestdeutschen Fußballverbandes (SWFV) seine Satzung geändert hat.

Hintergrund der Satzungsänderung ist die Gesamtschuldnerhaftung von Vereinen, wenn Vereinsangehörige mit Geldstrafen belegt werden. Folgenden Passus hat der TuS

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