Pirmasens Hose runtergelassen und gelacht

Eingestellt hat Jugendrichter Mark Edrich am Montag das Verfahren gegen einen 21-jährigen Pirmasenser wegen des Vorwurfs der Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Am Nachmittag des 9. Augusts hatte eine Frau, die mit ihrem Hund auf dem Sommerwald spazieren ging, eine merkwürdige Begegnung. Ein Mann, nur mit einer Jogginghose bekleidet, habe in gebückter Haltung Brombeeren gegessen, verlas der Jugendrichter die polizeiliche Aussage der Hauptbelastungszeugin, die nicht zur Verhandlung erschienen war. Als sie vorbeigegangen sei, habe der Mann gelacht und seine Hose heruntergezogen, so dass sie seinen Penis gesehen habe. Sie habe auch lachen müssen, sei geschockt zurückgelaufen und habe gedacht, der habe bestimmt Drogen genommen, da er verwirrt gewirkt habe. Unterwegs habe sie den Postboten getroffen, mit dem sie den Weg nochmals abgelaufen sei. Wieder habe der Mann seine Hose runtergelassen und gelacht. Auch der Postbote habe das lustig gefunden, las Edrich die Aussage weiter vor. Auch für die Polizei war es kein normaler Einsatz. Der Mann habe einen „sehr desorientierten Eindruck“ gemacht, sagte ein Polizeibeamter aus. Da sie dachten, dass er vielleicht unter Drogen steht, sollte er auf der Inspektion eine Urinprobe abgeben. Doch der 21-Jährige habe zweimal den Becher mit seinem Urin ausgetrunken. Erst den dritten Becher habe er den Beamten übergeben und gesagt: „Jetzt könnt ihr den Drogentest machen“. Er habe „das Gefühl gehabt, alles ist ein Spiel für ihn, als nehme er es nicht ernst“, gab der Zeuge seinen Eindruck wieder. Der Mann habe viel gelacht, sei locker gewesen und habe den Polizisten angeboten, ihnen „auch mal seine Unterhose zu zeigen“. Der Drogentest war laut Edrich schwach auf Cannabis-Wirkstoff. Der Angeklagte bestritt die Tat. Er habe essbare Pilze sammeln wollen, gab er an. Über deren Aussehen habe er sich über Bilder im Internet informiert. Das sei auch schon mal schief gegangen und er sei im Krankenhaus aufgewacht, räumte er ein. Wenn er keine Drogen habe, nehme er Alkohol. „Was vor mir steht, trinke ich“, sagte er zu seinem Suchtverhalten. Der Richter äußerte, es spreche einiges dafür, dass der 21-Jährige nur eingeschränkt schuldfähig und sein Verschulden nur gering gewesen sei. Die Staatsanwältin meinte, eigentlich müsste ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Mannes zur Tatzeit eingeholt werden, doch sei dies in Anbetracht der in Frage kommenden Strafe unverhältnismäßig. Mit Zustimmung von Staatsanwältin und Verteidiger stellte Edrich das Verfahren ein. Dem Angeklagten riet er: „Es wäre in ihrem Interesse, dass sie von den Drogen wegkommen.“

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