Südwestpfalz Jugendschöffen: Kreisverwaltung nimmt Bewerbungen an

Wer Jugendschöffe werden will, kann sich noch bis 9. Juni bewerben.
Wer Jugendschöffe werden will, kann sich noch bis 9. Juni bewerben.

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz sucht dringend noch geeignete Bürgerinnen und Bürger die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren. Es geht dabei um die Tätigkeit eines Jugendhaupt- und -hilfsschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 bei den Amtsgerichten Pirmasens und Zweibrücken sowie dem Landgericht Zweibrücken. Am 09. Juni endet die Bewerbungsfrist. lm Amtsgerichtsbezirk Zweibrücken sind sechs Jugendhauptschöffen (drei Frauen, drei Männer) sowie acht Jugendhilfsschöffen (fünf Frauen, drei Männer) zu wählen. lm Amtsgerichtsbezirk Pirmasens sind 15 Jugendhauptschöffen (acht Frauen, sieben Männer) sowie zwei Jugendhilfsschöffen (eine Frau, ein Mann) zu wählen.

Wer Jugendschöffe werden möchte, muss zum Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Landkreis Südwestpfalz wohnen. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des Sitzungsdienstes auch eine körperliche Eignung. Die Bewerber sollen zudem Erfahrung in der Jugenderziehung haben und dürfen keine Vorstrafen haben. Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Vollstreckung- und Polizeibeamte, Richter, Rechtsanwälte oder Notare dürfen nicht als Schöffen tätig sein.

x